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tandi et confirmandi praetorem sich zu vindiciren" habe. Um Offenburgs kommunales
Leben war es damals schlecht bestellt. Das Kollegium der Ratszwölfer zählte
nur 4 Mitglieder. Dies waren der Gerber Lorenz Beyerle, der Mehlhändler Johann
Jakob Siebert, der Handelsmann Johann Jakob Göppert und der Barbierer Michael
Troll. Der badische Amtmann Bree, der die Landvogtei verwaltete, teilte der
„Oberlandsregentin", Markgräfin Augusta Sibylla, am 5. September 1715 seine
Auffassung über die Kandidaten mit: „Sambtliche von Offenburg umb gnädigste
Conferierung ermellteten Schultheißenamts supplicirende Subjecta bedürfen einer
gar genauen Ponderierung (Überlegung), und es dörfte vor das hochfürstliche
Interesse erträglicher sein, wan ein Extraneus (Auswärtiger) und dero durchleuchtigsten
Hauses versichert devoter Diener employirt (verwendet), die Offenburger
hingegen, welche bekanntermaßen wenig Meriten (Verdienste) diesfalls
tragen, könnten excludirt (ausgeschlossen) werden." In einem ausführlichen
Bericht an die Markgräfin charakterisierte er die vier Ratszwölfer: „Bey sämtlichen
4 Ratszwölfern der Stadt Offenburg ist wegen der zum Reichsschultheißenambt
erforderlichen Capazität cumulative kein Überfluß vorhanden . . . Die ersten zwey
(Beyerle und Siebert) renuntiren (verzichten) freywillig, maßen ihre Doktrin sich
mit Mühe dahin anlasset, daß sie lesen und schreiben können, behelfen sich auch
öfter in ihren Votis und sonstigen Expressionen mit dem standhaftigen Fürsatz,
alles beym alten recht bewenden zu lassen. Der Dritte, Göppert, ist Handelsmann,
wohnet demselben bey ein gutes Judicium naturale (natürliches Urteilsvermögen),
auch verstehet und redet er die lateinisch und französisch Sprach. Sein Großvater
war schon Schultheiß. Gleich wie dieser hat er friedtsamlich mit der Ortenau
vorigen Beamten comportirt (verkehrt) und mit allem Respekt gegen das hochfürstliche
Haus sich aufgeführet dergestalten, wan es ahn ihme allein dependiret
(abgehangen) hette, vielmahlen große Verdrießlichkeiten vermeidet worden wären.
Der Vierte, Droll, der älteste, dem die Praecedenz (Vortritt) gebühret und ein Mann,
welcher eines ziemblichen Mundstücks profitiret. Das Studium und dieLatinität aber
gehen ihme völlig ab. Sein bisheriges Aufführen gegen das hochfürstliche Haus kann
ich wenig rühmen. In specie, bey letzterer Erkaufung des bürgerlichen Platzes zum
Orthenauischen Amtshof hat er sich wenig geneigt bewiesen. Deshalb wäre es
besser, wenn sämtliche Zwelffer von Offenburg praeteriret (übergangen) und statt
deren ein frembdes taugliches Subjectum, in dessen Fidelität kein Zweifel zu setzen
ist, zu sothanem Reichsschultheißenamt denominiert werde." Da der Amtmann
aber wußte, daß das Privileg Maximilians nicht zu umgehen war, setzte er hinzu,
daß der Zwölfer Göppert „mehrere Capacität" besitze und der fähigste sei. Nur
dieser konnte in Frage kommen. Und er richtete am 9. September 1715 an die
markgräfliche Regierung ein Bewerbungsschreiben. Bezeichnend für die damalige
Zeit ist die barocke Anrede: „Freyreichhochwohlgeborene, hochedelgebohrene,
hochedelgestrenge, hochgelehrte, gnädige, hochgebiethende und hochgelehrteste
Herren! Ich nehme die große Freyheit, einer hochlöblichen Regierung unterthänig
vorzutragen, daß ich umb sothanes Schulthaissenambt gnädigster Conferirung bey
höchstermelter Ihro Hochfürstl. Durchl. durch beygehende Supplic underthänigst
einzukommen mich erkünet habe. Ich habe aber noch nicht dero Hohes Vorwordt
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