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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 158
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0170
Der Haushalt der Abteiherrschaft Gengenbach

von Karlleopold H i t z f e 1 d

16. Kapitel der wirtschaftlichen Grundlagen der Abtei Gengenbach::")

In den früheren Kapiteln haben wir versucht, den Umfang der wirtschaftlichen
Grundlagen der Abtei in allen Hauptzügen zu umreißen. Nunmehr wollen wir
noch einen Blick auf die Haushaltführung der Abteiherrschaft werfen.

Heute müssen alle Gebietskörperschaften vor Beginn des Rechnungsjahres einen
Haushaltsplan aufstellen, worin die Einnahmen (die man heute ziemlich genau
vorausberechnen kann) und die Ausgaben einzeln angegeben sind. Nach diesem
Plan muß gewirtschaftet werden.

In der Zeit des Lehenswesens (bis nach 1800) war dies schwerer möglich, weil
die Einnahmen sich fast nur aus unsicheren, jedes Jahr sich unberechenbar ändernden
Faktoren (z. B. der Ausfall der Getreide- und Weinernte) zusammensetzten.
Deshalb wurde es in der Gengenbacher Abteiherrschaft so gehandhabt, daß der
Oberschaffner am Ende des Rechnungsjahres einen Rechenschaftsbericht über die
Einnahmen und deren Verwendung dem Abt vorlegen mußte, mit dessen Hilfe
die Abtei im nächsten Rechnungsjahr mit der gebotenen Vorsicht weiter wirtschaftete
. Von solchen ist keiner mehr vorhanden. Zuweilen mußte aus anderen
Gründen eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben durch Schätzung zusammengestellt
werden, von denen sich zufällig einige erhalten haben. Davon
trägt die älteste das Datum vom 4. Januar 1334'). Es war eine vom Diözesan-
bischof angeordnete Erhebung über die Einkünfte der Abtei unter Abt Walther IV.

Der Zweck der Erhebung ist auf der Urkunde nicht angegeben. Beim damaligen
Papst Johann XXII. war gerade der Kreuzzugsgedanke die Lieblingsidee 2),
und daher ist es möglich, daß hier die Unterlagen für die Besteuerung geschaffen
werden sollten. Oder aber: diese Zusammenstellung war als Grundlage für die
Abgaben an das Bistum gedacht. Wie dem auch sei, es wird nur gesagt, daß Heinrich
, Rektor der Kirche in Hugsweier, und Mathias, Cantor der Kirche in Lautenbach
, vom Straßburger Bischof Berchdold (von Henneberg) besonders für diese
Erhebung nach Gengenbach geschickt wurden 3).

*) Siehe „Ortenau", Jahresbände 1958, 1959, 1961, 1962, 1963.

1) U. vom 4. Januar 1334, GK 30/61 Gb Stift. Siehe das 15. Kapitel, Anm. 1.

2) A. Dürrholzer, Die Kreuzzugspolitik unter Papst Johann XXII. Diss. Freiburg, 1912.

3) Dagegen ist eine spätere Mahnung zur Bezahlung päpstlicher Abgaben vom 2. Juli 1362 (an Abt
Lamprecht) auf uns gekommen. GK 30/69. Abt Lamprecht war seinerseits in derselben Angelegenheit 1361 ff.
päpstlicher Nuntius und „collcctor apostolicus superioris Almanie generalis", um als servitium commune ein

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