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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 169
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0181
Die Sorge um die Holzverwertung führte noch zu andern Nutzungen. Im
Bereich der Mooswaldungen wurden 1695 eine wenig rentable Glashütte und
1750 eine Blaufarbenfabrik errichtet39). Bei letzterer führte der jeweilige Prälat
das Direktorium und bezog dafür von der Gesellschaft jährlich 300 Gulden. „Diese
Speculation war wirklich von erwünschtem Nutzen. Das Geschäft kam in denen
1760er und 1770er Jahren in guten Flor und blieb darin bis zum leidigen
Revolutionsausbruch. Die 1789 im Dezember erfolgte Einäscherung der seitherigen
Manufakturgebäude und die Sperre der Schiffahrt auf dem Rhein verursachten
endlich eine ganze Stockung, und da mittlerweile die Zeit des Gesellschaftsvertrags
vorüber ging, auch die Schlußrechnungen ausgearbeitet werden mußten,
wurde dieses Werk von Jahr und Tag nicht mehr betrieben." 40)

Sodann schöpfte die Abtei die ihr verbliebenen Rechte an den Allmendwäldern,
die sowieso ihr eigen waren, voll aus, um den Ertrag aus den eigentlichen Forstwäldern
zur finanziellen Erleichterung verwenden zu können. Gerade in der
2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, wo das Kloster besonders schlecht stand, kamen
darüber Vereinbarungen zustande durch Abt Lamprecht von Brunn41), weil man
das Kloster aus der Nutznießung der Allmendwälder ausschalten wollte. Die
Gebühren des Jahreszinses von 1 kleinen florentinischen Gulden, der Empfahung
mit einem Schilling, des Falles mit 1 kleinen florentinischen Gulden wurden in
gebührende Erinnerung zurückgerufen. Abt und Kloster hatten das Recht, sich
aus den Allmendwäldern zu beholzen wie andere des Rats und der Gemeinde.
Dem Kloster als Eigentümer gehörten zwei Drittel etwaiger Nutzen oder Gelderlöse
, insbesondere bei Verkäufen, wozu noch der Zehnte kam. Dabei heißt es
ausdrücklich, daß sie „lieplich und guotlich" miteinander übereingekommen sind.
Das war übrigens eine starke Schranke gegen wilde Verkäufe von Allmendteilen.
Gleichwohl durften die Gengenbacher Kirchspielsgenossen zeitweilig auch in den
klostereigenen Forstwaldungen das Taubholz gewisser Holzarten und die Afterschläge
sich holen42).

Bodenschätze waren ein Königsrecht. Es ist wahrscheinlich, daß der Abtei
Gengenbach das Schürf recht auf „seiner Eigenschaft" übertragen wurde, denn
tatsächlich hat das Kloster Bergwerke und Steinbrüche nachweislich selbst betrieben43
). Ganz sicher ist dies für die Klostergebiete Moos und Mühlstein, wo die
Abtei bis zuletzt „alle Rechte" hatte. :

Da es in der Klosterherrschaft nach damaligen Begriffen abbauwürdige Erze gab,
hat das Kloster die Bergbaurechte als Lehen vergeben. Über die älteren Bergwerke
bzw. Bergbausiedlungen sind nur die üblichen Spuren auf uns gelangt, z. B. der
Bergname Kupferbühl. „Auf eine Bergmannssiedlung weist der Forstreviername
Im (alten) Gengenbach am Abhang des Mooswaldes an den Quellen der Haigerach.
Dort haben 1528 die Pfandherren der Landvogtei Ortenau ein Silberbergwerk

39) Siehe das Kapitel Moos u. Mühlstein.

40) Scheffels Bericht a. a. O.

41) Z. B. U. vom 20. April 1360, GK 30/55 Gb Stift; 1399, ebenda Kop 627 fol. 25 b.

42) U. vom 20. April 1360, GK 30/55 Gb Stift u. 30/21; 1469, GK Kop 627 fol. 90 a.

43) U. vom 21. Juli 1721; GK 30/163 Schottenhöfe.

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