Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 192
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0204
24 Batzen, zumindest aber 1 V< Gulden (22 V< Batzen). Die Standesherrschaft wollte
an dem Harzhandel eben auch noch einen eigenen Gewinn herausschlagen. Ehmann
beschwerte sich über die schlechte Bezahlung seiner Ware, mit dem Erfolg, daß es
zu einem Streit zwischen Lehensherrn und Lehensmann kam.

Graf Friedrich löste den Lehensvertrag mit Ehmann kurzerhand auf und zog
die Waldungen wieder an sich. Daraufhin schloß er im Jahre 1552 mit seinen
Lehensbauern in Rippoldsau einen Harzvertrag ab, worin er sie mit den Waldungen
belehnte, die bisher Peter Ehmann in Besitz hatte. Es sollte ihnen das Recht
zustehen, in diesem Gebiet alle Fichtenstämme über Sparrengröße „anzebrechen".
Das gewonnene Harz mußten sie auf ihre Kosten in Wolfach abliefern, wofür sie
für den Zentner 8 Schilling Straßburger Währung erhielten (1 ß gleich 6 kr.).

Gegen diesen Vertragsbruch rief Peter Ehmann durch den Vogt Zacharias Greyns
von Dornstetten seinen Landesherrn, den Herzog Christoph von Württemberg, um
Hilfe an. Auch die Rechtsberater des Grafen Friedrich waren mit der getroffenen
gewaltsamen Lösung nicht zufrieden. So kam es im Jahre 1554 zu einem Vergleich
und einem neuen Harzvertrag zwischen dem Grafen Friedrich und Peter Ehmann.
An diesem Vertrag wirkten als Vollzieher mit: Franz von Mörsberg, Obervogt zu
Hornberg, als Vertreter des Herzogs von Württemberg einerseits und Walther,
Herr zu Hohengeroldseck, und Dr. Ludwig Gremp von Straßburg, der Rechtsberater
des Grafen Friedrich, anderseits.

Nach diesem Harzvertrag vom Jahre 1554 durften zum Harzen nur Fichten
über Sparrengröße angerissen werden. (Anm. Das Sparrenholz zählte in der
Flößerei zum Gemeinholz. Es hatte 18—20 Schuh Länge, 5—8 Zoll Durchmesser
am kleinen Ende und zählte im Holzhandel als 1 Stück.) Dadurch sollte der Nachwuchs
in den Waldungen geschont werden, denn bereits machte sich der große
Holzverbrauch durch den aufstrebenden Bergbau im Kinzigrevier an den Waldbeständen
recht nachteilig bemerkbar. Nach Rippoldsau waren jährlich 29 Zentner
Harz abzuliefern um den Preis, den das fürstenbergische Rentamt Wolfach den
andern Harzern in ihrem Gebiet auch bezahlte. Über das übrige Harz konnte
Ehmann frei verfügen. Er haftete seinerseits für den guten Bestand der Waldungen,
er durfte diese durch das Harzen nicht so ausbeuten, daß sie in Abgang gerieten.
Der Lehensherr aber behielt sich im ganzen Gebiet die Jagd, Fischerei, Wunn und
Weid, Gebot und Verbot als herrschaftliches Recht vor.

Der Harzhandel florierte. Das Handelsgeschäft Ehmann kam wieder in Fahrt.
Noch im Jahre 1554 wurden in Wolf ach 11 Standen mit zusammen 31 Zentner
67 Pfund Harz abgeliefert, wofür je Ztr. 8 ß Straßburger bezahlt wurden, das
machte 12 Pfund 13 ß 4 Pfg. Im Jahre 1556 kamen 17 Standen mit 43 Ztr. 13 Pfd.
zur Ablieferung gegen den Betrag von 17 Pfund 5 ß Pfg. Was neben diesen amtlich
erfaßten Harzmengen von Ehmann im privaten Handel an Harz auf den Markt
gebracht wurde, dürfte wohl ein Mehrfaches derselben betragen haben.

Die Harzordnung vom Jahre 1554 war gut durchdacht und war in den folgenden
Zeiten für alle Verleihungen des Harzrechtes maßgebend. Es änderten sich die
Namen der Vertragspartner, es änderten sich die Harzpreise, Angebot und Nach-

192


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0204