http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0207
Der Jünglingskopf
aus der Lautenbacher
Wallfahrtskirche
Zu: „Fragmente aus den Tübinger
Farbfenstern im Museum
zu Wiesbaden"
(Hans Wentzel, Stuttgart, Nachrichtenblatt
für Denkmalspflege, 1961,
Heft 1/2)
von Hans Heid
Jünglingskopf, wohl des Hans Marquard von Schauenburg, später Statthalter von
Luxemburg, aus der Lautenbacher Wallfahrtskirche vom „Lautenbacher Meister",
um 1483. Klischee: Nachrichtenblatt der Staatlichen Denkmalspflege freihurg i. Br.
In seiner sehr instruktiven und eingehenden Arbeit beschreibt Hans Wentzel auf
S. 12 unter Nr. 5 die Gesichtsscherbe eines jungen Mannes, die er als Fragment aus
der Tübinger Scheibe für Lutz von Ehingen oder eines andern Vertreters dieses
Geschlechtes bezeichnet. Dabei stellt er fest:
„So wenig an der Provenienz des Fragments aus dieser Stifterscheibe gezweifelt
werden kann, so verschieden ist es doch von den vier zuerst besprochenen
und darüber hinaus vom Stil und Typus der Darstellungen der
gesamten Tübinger Chorverglasung und auch von allen
bisher bekannten Stiftern und Heiligenbildern im Werk des Peter
Hemmel von Andlau"! (Von uns gesperrt.)
Damit spricht Wentzel selbst seine Zweifel über die Autorschaft des Tübinger
Glasmalers, insbesondere auch Hemmeis persönlich, aus. Ich möchte diese Zweifel
auch auf den Anfangssatz, die Zugehörigkeit des Fragments zu Tübingen betreffend
, ausdehnen.
Bekanntlich befindet sich in Lautenbach im Renchtal in der alten Wallfahrtskirche
eine Reihe von Glasbildern — ausschließlich Stifterscheiben mit dazugehörenden
Heiligenbildern —, die zur gleichen Zeit wie die Tübinger Chorscheiben
entstanden sind, und die von allen Experten in den Kreis der Hemmelwerke
einbezogen werden. Es handelt sich, wie ich in meinem Buch „Die Wallfahrtskirche
von Lautenbach" (Heitz, Straßburg-Baden-Baden 1960) nachzuweisen
mich bemühte, um etwa drei Serien, die zwischen 1481 und kurz nach 1500 entstanden
sein müssen (1481/82, um 1495 und vor 1507). In der einschlägigen
Literatur (Frankl, Wentzel u. a.) werden sie als zugehörig zum Hemmelkreis
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