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gegen den eigenen Vater und die beiden anderen Brüder Hans und Georg stehen,
die es wiederum mit ihren Lahrer Verwandten und deren Anhang halten. Dieser
sogenannte Geroldsecker Krieg (1426—1434) wirkte sich verheerend für die ganze
Gegend aus. (Darüber siehe „Die Ortenau" 1964.) Er wurde auch ins hintere
Schuttertal getragen und erfaßte mit seinen Zerstörungen auch das Gebiet des
Klosters Ettenheimmünster. Am Schluß mußten die beiden feindlichen Brüder
Hans und Diebold als Überlebende sich miteinander vertragen. Sie teilten Burg
und Besitz, wobei Hans das Schuttertal und die Kastenvogtei über das Kloster
Ettenheimmünster zufielen. Im Jahre 1438 wurde der Versuch gemacht, die völlig
in Unordnung geratenen Verhältnisse wieder zu ordnen. Es wurde ein Tag in
Lahr festgesetzt, an dem sich Hans von Hohengeroldseck und Abt Andreas von
Ettenheimmünster zu Aussprache und Verhandlungen trafen, während eine Straßburger
Abordnung unter Führung des Altammeisters Armbroster als Schiedsrichter
tätig war. Anwesend war auch Abt Johannes von Schuttern. Folgende Punkte
kamen zur Verhandlung: 1. die Höhe des Kastenvogteizehnten; 2. die Fronen
von Klosterleuten für Geroldseck; 3. die Gerichtszuständigkeit; 4. Fischen und
Jagen im Klostergebiet; 5. Abzug und Abzugsgeld; 6. die Stellung der sogenannten
Freihöfe; 7. der Jahrmarkt zu Seelbach; 8. allgemein Klagen des Abtes wegen
Geroldsecker Übergriffen. In diesen Klagen, in denen von Brandschatzungen,
Gefangennahme und Gewalttätigkeiten die Rede ist, schwingen wohl noch die
Ereignisse der vergangenen Kriegsjahre nach. Für den Geroldsecker, der sich kaum
darauf einließ, war die Hauptsache der Kastenvogteizehnte. Dieser Zehnte
wurde schließlich mit 40 Viertel Roggen, 40 Viertel Hafer und 2 Fuder Wein
vertraglich festgelegt. Was den Markt zu Seelbach betrifft, der den Geroldseckern
bei der Neuordnung ihrer Verhältnisse als Gegenstück zum Lahrer Jahrmarkt
ein besonderes Anliegen war, so wurde der Versuch, die Klosterleute und
das ganze Gebiet am Streitberg auf diesen Markt festzulegen, vom Abt mit Erfolg
abgewehrt.
War es auch nicht in allen Punkten zu einer Einigung gekommen, so regelte
dieser Vertrag doch für längere Zeit die Beziehungen zwischen dem Kloster und
seinem Kastenvogt, und es scheinen einige Jahrzehnte ruhiger Entwicklung gefolgt
zu sein. 46 Jahre später aber wurden beide Klöster, Ettenheimmünster und
Schuttern, durch die Geroldsecker Hauspolitik zum zweiten Male in eine gefährliche
Lage gebracht. Diebold II. von Geroldseck versuchte sich damals von
der überkommenen und als lästig empfundenen Erbdienerschaft bei der Pfalz zu
lösen und sich Habsburg zu unterstellen. Pfalzgraf Philipp, Nachbar der Gerolds-
ecker als Pfandherr der halben Ortenau, erwiderte zunächst mit Einfällen in
Geroldsecker Gebiet. Dabei wurden vor allem auch die Klöster Schuttern und
Ettenheimmünster, als rechtlich zu Geroldseck gehörend, in Mitleidenschaft gezogen
. Die Einfälle unter Leitung des Pfälzer Amtmanns Schädel waren mit Gewaltakten
verbunden, die von Geroldseck als pure Räubereien angesehen wurden.
Diebold II. hat sie in seiner Klagschrift verzeichnet. Darin heißt es unter anderm:
„Item in einem hochwürdigen Gottshaus und Kloster, genannt Ettenheimmünster
, so hoch gefreyt von Bäbsten, Kunningen und Kaysern, in der Herrschaft
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