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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 135
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Wappen der Familie Meyershofen. Heraldisch rechts von Meyershofen mit dem Adlerhals, mit den drei
Besen, daneben ein Reichsadler und ein Löwe, die zugleich als Helmzier dienen. Heraldisch links das
Eberhardsche Wappen. Inschrift: Johann von MeyershofTen von und zu Greberen; Maria Cleophe von
Meyershoffen zu Greberen, Gebohrne von Eberhard 1695. Aujn.: Fotohaus L. Müller, Zell a. H.

ertragreichen (wie könnte es bei ihm anders sein!) Grundbesitz mit vielen sonstigen
herrenmäßigen Rechten zielbewußt angereichert hatte. Es war also schon lange
sein verschwiegenes Ziel gewesen, das Gut Grebern, vergrößert um seine planvollen
Dazu-Erwerbungen drum herum, einmal zu seinem Patriarchen-Sitz zu machen.

1220 erstmals erwähnt als Hube Grebern, besaß sie von Anfang an eigenes
Curienrecht. Durch das unbezähmbare Heischen des nachbarschaftlichen Adels
errang sie sich später eine noch weiter herausgehobene, noch selbständigere Stellung
als sogenanntes Rißgut. Noch im 16. Jahrhundert war Grebern in die Matrikel
der adeligen Rißgüter des Ortenauer Ritterkantons gegen die übliche Abgabe eingetragen
worden, wodurch es der Privilegien der Reichsritterschaft teilhaftig wurde
und insoweit dem neuen Reichsrecht darüber unterstand. Trotzdem blieb noch
eine ziemliche Abhängigkeit von der Abtei Gengenbach zurück. Das ist bei Gütern,
deren Obereigentümer ein geistlicher Reichsstand ist, nicht weiter rechtsschädlich
gewesen.

Ursula, die Letzte des ersten Geschlechtes derer von Sneyt und Grebern, verkaufte
im Jahr 1613 dieses Rißgut zurück an den Obereigentümer, die Abtei
Gengenbach. Doch war es nur bis 1640 im unmittelbaren Nutzbesitz des Klosters.

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