http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0138
Dann ging es kauf weise an Dr. Johann Benedikt Fünkh von Waldstein über, der von
1626 bis 1646 Reichsschultheiß von Zell war, gegen Zins-, Gült- und Schuldverschreibungen
. Den Bodenzins und die Todfallabgaben hatte sich das Kloster vorbehalten
. Da aber die Kaufsumme nur zum kleinsten Teil bezahlt wurde, blieb das
Gut ganz dem Kloster verpfändet. Ohne die Pfandherrschaft zu fragen und gegen
deren Protest ging das Gut in verschiedene Hände über und wurde zuletzt vom
Weingartener Kanzler Dr. Martin Weh im Jahr 1686 an die Zeller Stadtherren ver-
Wohnturm des ehemaligen Schlößchens Gröbern. Uber dem durch den Baum verdeckten Eingang ist das Wappen
Meyershofen-Eberhard angebracht. Das Schloß mit Gut gehört heute dem Verband adliger kraichgauer Familien
. Der Turm ist bewohnt.
äußert, also in der Zeit, als Meyershofen dort einer der vordersten Bürger war.
Die Abtei hatte bisher weder die Zinsen des geschuldeten Verkaufspreises noch
die Bodenzinse dafür oder die Fallgebühren erhalten. Unbekümmert um die
Klosterproteste begannen die Zeller dort sogar einen Fischteich anzulegen und
einen Meyerhof zu bauen. Jetzt war der Abt gezwungen, am Speyerer Reichskammergericht
(= oberstes Reichsgericht) gegen die Zeller zu klagen auf Heraus-
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