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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 148
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Die Bauern der Maierschaft schuldeten den Wirten „wegen gehabter Pappen-
heimbischer Quartierung" 64 Gulden, und das Quartiergeld für die Wolffischen
Dragoner mit 19 Gulden stand auch noch aus. Schon vier Jahre lang wartete der
Gastwirt Treitwein auf die 36 Gulden, um die ihn ein Monsieur de Spanny geprellt
hatte. So hatte jeder seine Klagen.

Die Stadt, ihre Bewohner und die Lehengerichter Bauern waren in jenen Jahren
völlig verarmt. Die Bauern der Maierschaft waren zu Kontributionen verpflichtet
für die Soldaten, während die Bürger im Städtchen die Einquartierungen
zu tragen hatten. Es war die Regelung getroffen worden, daß bestimmte Höfe
für die Verpflegung der Truppen in bestimmten Quartieren in der Stadt aufzukommen
hatten. Dadurch mußte es zu Reibereien zwischen den Quartierleuten
und den abgabepflichtigen Bauern kommen.

Der Bürger Hans Jakob Rueff klagte: Als 1639 die kaiserliche und kurbayerische
Artillerie im Städtchen lag, wurde ihm und dem Hans Martin Fiecht
der Hofbauer Tobias Glickh im Sulzbächle „zue Hilf vnnd beytrag zue geben"
zugewiesen. Sie erhielten aber nichts von dem Bauern, da dieser mit seiner Familie
und dem Vieh in die Wälder geflüchtet war. Als der „Wagenmeister", der
bei Fiecht im Quartier lag, hörte, daß ihnen ein Bauer die Verpflegung zu geben
hatte, zwang er den Rueff, ihm den Bauernhof zu zeigen. So kamen sie in das
Sulzbächle. Dort nahmen sie mit, was sie vorfanden an Frucht und „dürren
Kriesen". Nachmals beschimpfte ihn der Bauer Glickh und sagte: „Er habe nicht
gewußt, daß es so saubere Gesellen in dem Stättlein Schilltach" gebe, welche die
Soldaten hinaus auf die Höfe zum Plündern führen. Rueff wurde zur Zahlung
eines kleinen Frevels verurteilt, da er den Bauern mit einem Spalthammer bedroht
hatte.

Die Klage der Lehengerichter Bauern, die Leute im Städtchen würden die
Soldaten hinaus auf die Höfe führen, bestand zu recht. Der Friedrich Arnold
hatte dem Hauptmann Anderesten die ihm zur „Beihilf zuegeordneten Pauren"
verraten und hatte geäußert, die Bauern „seyen Allsambt Schelmen, Er wollte
Ihnen alles, was sie Haben, verrathen". Arnold entschuldigte sich, angeklagt vor
dem Gericht, er sei damals „zimblichen Trunckhes Weins" gewesen, wurde aber
trotzdem „der Landtzordnung gemäß Umb einen Saufgulden" bestraft.

1635 war eine Kompagnie Kürassiere nach Schiltach gekommen. Die meisten
davon waren bei den Wirten untergebracht, zehn Mann lagen im Pfarrhaus.
Weder die Wirte noch der Pfarrer bekamen ihr Quartiergeld.

Als 1637 die Wolffschen Dragoner unter dem Obristen-Wachtmeister Johann
Hellin das Schloß Schiltach besetzten, waren die Lehengerichter Bauern wieder
recht saumselig mit der Lieferung der Verpflegung für Roß und Mannschaft.
Oberist Hellin ließ den nötigen Proviant holen, wo er ihn am nächsten fand. Der
Jakob Hochmuth wurde um ein Namhaftes an seinen Hafervorräten geschröpft
und dem Pfarrer wurden auch 18 Vi Simri Hafer weggenommen. Die Bauern
aber dachten nicht daran, diesen Schaden zu ersetzen.

Das Jahr 1639 brachte mehrmals Einquartierungen. Diesesmal war der Pfarrer
nach Straßburg geflohen. Als er wieder zurückkam, fand er in seinem Hause böse

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