Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 153
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0155
Das Hinterstädtle in Schiltach. Im Mittelgrund unten die „Innere Mühle". Darüber die hodngestelzten Giebelhäuser
auf der alten Stadtmauer. Oben der Schloßberg (416,7 m), links ist deutlich der breite und tiefe Halsgraben
der alten Burg erkennbar. Aufn ■ H Fautz

Ganz trüb war es um die Ringmauer bestellt. Auf ihr standen von jeher die
Hinterfronten der Bürgerhäuser. In dem Lagerbuch von 1591 war festgelegt:
„Einer Bürgerschaft zu Schiltach im Stättlein ist unser gnaden von den allten
Herrn zue Württemberg, zur Erhaltung und Pauung dero Stattmauern, Thoren,
auch Weeg vnnd Steg, desgleichen Brückhen in Ihren Zwing vnnd Bannen in
wesentlichen Ehren vnnd Bau zu erhalten, das ungelt, wegzoll vnnd weg gnädig
eingeben." Über das Umgelt steht dort zu lesen: „Was von Wein oder Bier zue
Schiltach vonn offen Gastgeben und Gastwürtten vom Zapfen außgeschenkt
württ/ davon ist von jedem Som Wein oder Biers Fünff Maaß" in Geldeswert an
die Stadt abzuführen. (1 Sohm = 3 Ohm zu je 24 Maß = rund 108 Liter; somit
betrug diese Getränkesteuer rund 7 %).

Das Umgelt war im Jahre 1569 von Herzog Ludwig der Stadt zugesprochen
worden. Die beiden Bürgermeister waren verpflichtet, bei den Wirten diese Steuer
zu erheben und zu verrechnen. Aber wie sah es damit aus? Durch den langen
Krieg war jede Ordnung geschwunden. Die Wirte waren mit der Zahlung des
Umgeltes hoffnungslos im Rückstand und damit fehlten der Stadt die Mittel, mit
denen sie ihre Mauern und Tore unterhalten sollte. Dem Gericht blieb nichts anderes
übrig, als die Bürgermeister zu ermahnen, das Umgelt regelmäßig jedes

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