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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 155
(PDF, 59 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0157
Der Gastwirt Balthasar Kuentz sei „Ein Schelm vnnd Dieb" und hätte „darbey
auch den Donner und Hagel geschworen", behauptete sein Berufskollege Friedrich
Arnold, der den Kuentz bezichtigte, er hätte in Gengenbach ein Pferd gestohlen.
Kuentz brachte aber ein von dem Abt von Gengenbach ausgefertigtes Schreiben bei,
aus dem hervorging, daß alles nur böse Verleumdung war, von einem Pferdediebstahl
keine Rede. Das kostete den Arnold und seinen Nachschwätzer Bernhard
Röckh eine kleine Frevelstrafe von 3 Pfund Heller.

Am St. Jakobstag hatte des Friedrich Arnolds Weib den Bäcker Hans Jakob
Rueff einen Schelm und Korndieb geheißen, worauf dieser sie eine Hure nannte.
Dafür mußte Rueff einen Tag und eine Nacht in den Turm. Dieselbe Strafe bekam
der Gastwirt Friedrich Arnold, weil er den Weidenbauer Christian Bühler
einen leichtfertigen Vogel geheißen hatte.

Schelm und Galgenvogel waren schwere Schimpfworte, sie waren galgenanrüchig
und wurden daher hart bestraft. Noch gefährlicher war für Frauen die
Bezeichnung Hexe. Dieses Schimpfwort hing besonders zähe an älteren Leuten,
nicht nur an Frauen, auch an Männern. So brachte der Bauer Hans Reuter vom
Hinterholz die Klage vor: Er sei 1638 mit dem Georg Haaß, dem Beivogt im
Lehengericht und dem Hans Bühler bei einer Amsthandlung in Hornberg gewesen
. In einem Wortwechsel hätte ihn der Beivogt vor allen Leuten „ein altes
Krotten Männlein, ein altes Hetzen und Hexen Männiein" genannt und geschmäht.
Das kostete den Beivogt 1 Pfund Heller Sühnegeld.

Im Städtchen ging nach dem „Einfall von etlichen Papisten" (kaiserliche Truppen
) die Rede um, der Gastwirt Friedrich Arnold hätte bei Gelegenheit damals
aus der Kirche oder dem Pfarrhaus drei Kelche entwendet. Das Eheweib des
Stadtknechts Thebus Mayer bezichtigte den Arnold dieses Diebstahls auf offener
Straße. Sie wurde daraufhin von diesem eine böse Hexe genannt. Das Jahrgericht
verurteilte beide wegen ihrer schlechten Nachreden zur Zahlung von je ein Pfund
Heller.

Der Bauer auf Höfen, Michael Bühler, brachte das Eheweib des Bäckers Michel
Haintz zur Anzeige. Diese hatte die Höfenbäuerin eine schlechte Hexe gescholten,
auf deren Vorwurf hin, des Haintzen Buben hätten die Soldaten hinauf nach
Höfen geführt und ihnen den Weg gezeigt. Dem Schultheißen Düring und dem
Bürgermeister Hans Fadi war wohlbekannt, wie übel damals die Soldaten auf
dem Höfenhof gehaust haben und ihn ausplünderten. Trotz diesem bösen
Schimpfwort kam die Frau Haintz billig davon, sie mußte nur 1 Pfund Heller
als Strafe bezahlen.

In einem Streit, den die beiden Schmiedsfrauen Starckh und Seckhinger miteinander
hatten, schmähte Frau Starckh ihre Gegnerin mit den Worten: „Du waist
wohl was Geschlechts Du bist, man hatt Deim Vatter zwo Schwestern verbrennt."
Wieder dieser Hexenverdacht! In den Jahrzehnten zuvor wurden in Schiltach
mehrere Frauen als Hexen angeklagt und waren verbrannt worden, so 1598 die
Hebamme Katharina Geyßler und eine Anna Egmann. Für solche Schmähreden
war hier ein gefährlicher Boden. Nur die über der ganzen Bevölkerung lastende

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