http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0165
Die „Äußere Mühle", erbaut 1557, Gerbergasse, Zustand 1935.
Attjn.; H. Fautz
eine Stampfmühle gebaut hat und nun dort Gerste stampfen ließ, wofür doch die
Müller zuständig seien. Das Gericht wies aber diesen Einspruch des inneren
Müllers Georg Trückh zurück, die Stampfmühle blieb weiterhin bestehen.
Recht schwer wurde dem jungen Schmied Georg Seckhinger von seinen Berufskollegen
das Leben gemacht. Er war aus Lahr zugezogen und hatte eine Schiltache-
rin geheiratet. Man warf ihm vor, „er sey ein Stimpler vnd darzue ein Schelm
vnnd Dieb, Seye vnder denn Villingern geritten, habe sein guet nur mit Rauben
vnd Stehlen bekhommen". Kein Kollege half ihm, wie es sonst Brauch war, beim
Aufbrennen von großen Wagenreifen. Da hatte er zu dieser Arbeit einst den
Totengräber gebeten. Nun wollte ihn das Handwerk dafür bestrafen, weil der
Beckhen Stoffel als „unehrlicher Mann" galt, dem man nachsagte, er hätte „bey
gewehrter großen Hungersnoths: Roß- vnnd Schelmenfleische geßen". Es war
aber nachweisbar auch „Wohl von andern Hochere Leüth geschehen, das sie dergleichen
abscheuliche Speißen Essen müeßen auß höchst anstrengender Noth".
Die alte, der Stadt gehörende Kirchensäge, war ganz zerfallen. Da man aber
zur Erhaltung der baufälligen Häuser dringend Bauholz benötigte, verkaufte
man den Platz an den Gastwirt Kaspar Treitwein, der versprach, das Sägewerk
wieder aufzubauen. Nun hatte er aber eine Bierhütte (Brauerei) auf dem Platz
errichten lassen (1640), womit die Stadt und das Gericht gar nicht einverstanden
waren. Der Platz sollte wieder an die Stadt zurückfallen. Vor dem Jahrgericht
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