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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 178
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4 gefreite Fröner (Zoller und Fergen), 1 Witwe; an junger Mannschaft 13. Kirchlich
zählte das Dörflein ins uralte Kirchspiel Scherzheim, in evangelischer Zeit nach
Lichtenau').

Die Aufnahme der Grauelsbaumer Fergen in die Fischerzunft des Amts Lichtenau
erfolgte erst zu Ende des 16. Jahrhunderts; an Stelle der Angel durften sie nun
dem Fischfang im Rhein und seinen Nebenarmen mit dem Garn nachgehen. Dabei
befuhren sie gelegentlich die abtsstäbische Nachbarschaft, weshalb die Grefferner
Fischerordnung 1585 das Fischen in ihrer Gemarkung bei 2 fl. Strafe verbot, es
jedoch „im vollen Leichet" nach altem Brauche erlaubte. Noch 1699 bezahlte Veit
Stengel wegen Übertretung dieses Verbotes die 2 fl. Strafgeld. Nach langem Streite
über die Fischereigerechtigkeit bei „Wendung"2) des Rheines wurde am 2. Mai
1603 zwischen den Fischern am Fahr zu Graueisbaum und denen von Greffern
durch beider Obrigkeiten Amtleute ein gütlicher Vergleich geschlossen.

1. Das Kleine Gewandt am Ankenkopf auf Hanauer Obrigkeit (allwo die Herrschaft
einen Bannstein mit dem hanauisch-lichtenbergischen Wappen und der Jahreszahl 1573
setzen ließ) und das Gestell auf Schwarzacher Gebiet zu wenden und zu fischen, sollte
jedem Teile freistehen, doch wäre dies dem Nachbar zuvor anzuzeigen. Was Greffern
darin an Fischen fangen würde, sollte denen „am Grobelßbaum" zur Hälfte geliefert
werden.

Um das Große Gewandt, auch in hanauischer Obrigkeit unter dem Graueisbaum am
Fahr, zu wenden, sollten beide Teile wie von altersher einander berufen und gemeinsam
ihr Glück und Heil suchen.

Aber oberhalb dem Großen Gewändt beim Graueisbaum besitzen die Fischer daselbst
allein Fug und Macht, „zu eisen und zu gernen" ohne Eintrag von Greffern. Daneben
sollten beide Teile unterhalb dem Gewändt mit Gernen und Wenden nachbarlich miteinander
dem Handwerk nachgehen.

2. Das Wurfgarn unterhalb dem Gewändt sollte Graueisbaum verboten sein.

3. In Eiszeiten sollte jede Partei in ihrem Bann für sich selbst eisen, nur hätte Grauels-
baum die von Greffern zuvor zu warnen, damit ihnen an ihrem Eise kein Schaden zugefügt
würde. Sonst sollte es außerhalb dieses Vergleiches gehalten werden wie nach
altem Herkommen.

4. So oft im Rhein gefischt würde, wären beider Obrigkeiten Amtleuten zu Lichtenau
und Schwarzach „ein Vorfisch" zu reichen, so gut das Glück es gäbe.

Bürger und Fischer zu Graueisbaum: Balthasar Schwab, Marzolf Kyenz, Wendel Lew,
Arbogast Reyff, Hanß Hörsch (Gerettete Wahrheit usw. Beilage Nr. 264).

Das beste Fischwasser Graueisbaums, „woraus wir fast unseren völligen Lebensunterhalt
geschöpfet", da „wir sambtlich arme Fischer des Dörfleins Fahr unsere
Nahrung aus Mangel der Feldtgüther gäntzlich und müheselich aus dem Fischfang
ziehen müßen", war der Helmlinger Rhein, dessen Rest den Altrhein der Lichtenauer
Gemarkung bildet. Als derselbe um 1727 zur Rettung des Dorfes Helmlingen
durch einen Damm vom vollen Rhein abgewendet und zu einem Altwasser ge-

!) Ihr Kirdiweg führte über den Hochzausteg durch die Au zum Obertor. Die Verstorbenen trug man
denselben Weg zum Lindenplatz, wo der Pfarrer sich dem Leichenzuge zum Kirchhof Scherzheim anschloß.
Seit 1754 werden die Toten auf dem neuen Friedhof zu Lichtenau beigesetzt.

2) wenden, d. h. mit Faschinen und Netzen verstellen, damit man die darin befindlichen Fische desto
bequemer fangen konnte.

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