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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 200
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1966/0202
deutlich, daß im Kloster Schwarzach vor der Hirsauer Reform unerquickliche
Zustände geherrscht haben. Diese für Schwarzach so traurige Periode war eine
Folge der damaligen politischen Verwicklungen und Unruhen. Solche entstanden,
als die Söhne Kaiser Ludwigs des Frommen erst mit ihrem Vater, dann unter sich
selbst uneins wurden und das Karolingerreich durch den Teilungsvertrag von
Verdun 843 zersplittert wurde. Der damalige Schwarzacher Abt Walto (auch
Wido II. genannt) wurde vom Kaiser unter der Beschuldigung, er habe mit Herzog
Ernst gegen ihn konspiriert, abgesetzt, was der Kaiser sich erlauben durfte, weil
ja die Abtei Schwarzach Reichsabtei war. Der stolze Titel „Reichsabtei" war also
in Wirklichkeit ein Machtinstrument in der Hand des Kaisers, mit dem er Äbte
absetzen und über die Abtei mitsamt ihrem ganzen Besitztum nach seinem Gutdünken
verfügen konnte. Abt Walto mußte 861 aus dem Kloster fliehen und starb
noch im gleichen Jahre auf der Flucht nach Frankreich. Die Folge all dieser Wirrnisse
, die sich infolge des zweiten Teilungsvertrages zu Mersen 870 noch verschlimmerten
, war, daß das Kloster Schwarzach nun genau hundert Jahre, von 861
bis 961, keinen Abt hatte. Wohl nennt die series abbatum für die Zeit von 894
bis 930 einen Abt Dato; dieser war aber in Wirklichkeit Bischof und hat Schwarzach
nur mitversehen, ist auch im Reichenauer Verbrüderungsverzeichnis nur als
Bischof aufgeführt.

Noch einmal ganz schlimm wurde die Abtei Schwarzach vor der Hirsauer Reform
getroffen, als der salische Kaiser Konrad II. sie im Jahre 1032 mitsamt all
ihren Ländereien dem Bischof Reginer (Reginger) von Speyer übereignete, so daß
ihr also wiederum ihre Eigenschaft als Reichsabtei zum Verhängnis wurde. Durch
diese Übereignung wurden nämlich die Schwarzacher Äbte Lehensleute und
Vasallen des Hochstiftes Speyer. Wenn sie auch in kirchlicher Beziehung weiterhin
unter dem Bischof von Straßburg standen, so hatte doch der Bischof von Speyer
die weltliche Grundherrschaft über das Kloster inne. Dieses Abhängigkeitsverhältnis
, welches die Abtei bis zu ihrer Aufhebung 1803 belastete, führte zu neuen
Spannungsverhältnissen und Streitigkeiten, insbesondere mit königlichen Beamten.
Aber auch mit Speyer war das Verhältnis nicht immer erfreulich; wir sehen es
daran, daß, um auch nach außen hin die Oberhoheit des Speyerer Bischofs zu
dokumentieren, manche der nachfolgenden Äbte überhaupt nicht infuliert werden
durften. Als aber gar Kaiser Konrad II. damit begann, den Dom von Speyer zu
bauen, um sich und seinen salischen Nachfolgern eine würdige Grablege zu bereiten
, war das Unglück für Schwarzach voll. Denn unerbittlich forderten Kaiser und
Speyerer Bischof von dem schon ohnehin so schwer heimgesuchten Kloster seinen
Tribut zum Dombau, was zu seiner völligen Verarmung führte.

Zu guter Letzt brachte der Investiturstreit zwischen Kaiser Heinrich IV., dem
Vollender des Speyerer Domes, und dem Kanossapapst Gregor VII. sowie dessen
unnachgiebige Forderung des Zölibats auch dem Kloster Schwarzach Erschütterungen
.

Diese lange Zeit seines Verfalls mußte schließlich den Bischof von Speyer stutzig
machen und ihn zum Eingreifen bewegen. Unter dem 7. Oktober 1104 schrieb er
an Kaiser Heinrich IV., obwohl dieser zum zweiten Male im Kirchenbann stand:

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