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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 234
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zusetzen sind, sondern eine mehrgliedrige Schichtung aufweisen. Es war eine
Kapitalgesellschaft, die Waldeigentümerin war, den Wald ausbeutete, das Holz
mit Hilfe der Flößerei an die Sägen schaffte, dort Sägewaren schnitt und diese
zum Verkauf auf die großen Märkte schiffte.

Ausdrücklich wurde in der Kaufsurkunde der Forbacher erklärt, daß die Wälder
, die Weide und das Wasser miteinander genossen werden. Die Weide meinte
die Waldweide für die Ochsen usw. Daraus entstand später z. B. der örtlichkeits-
name „Ochsenkopf", weil eben auf dem dortigen Heidegebiet die Weide für die
Zugochsen war.

Auch von Waldungen der Gernsbacher und der übrigen Schiffer aus der Grafschaft
Eberstein ist im 15. Jahrhundert in amtlichen Berichten die Rede. Ihre
Waldteile verteilten sich schön aneinandergrenzend auf die ganze Strecke hauptsächlich
rechts der Murg zwischen dem Sasbachtal bei Forbach bis vor Schönmünzach
, während die Forbacher links der Murg ihre Kaufwälder hatten. Diese
Unternehmergesellschaften hatten die Murg als gemeinsamen Transportweg, den
sie, nunmehr alle diese Gemeinschaften zusammen, in benützbaren Stand setzen
und erhalten mußten. Gemeinsam bewegende Fragen mußten sie in für alle gültigen
Vereinbarungen ordnen.

Das Reichsprivileg

So langsam aber schaltete sich die Herrschaft selbst als übergeordnete Ordnungsmacht
und Obereigentümerin der Waldungen etwas kräftiger ein. In Gernsbach
und der ganzen Grafschaft Eberstein duldete sie keine Zünfte, die anderwärts als
sich selbst regierende Wirtschaftskörper eine ziemlich unabhängige Selbstverwaltung
genossen. Vielmehr übernahmen beide Herrschaften (der Markgraf von Baden
und der Graf von Eberstein) schon im späteren 15. Jahrhundert die dem Staate
bisher fremde Aufgabe, die Holzwirtschaft des Landes zu ordnen und selbst das
lenkende Geleit zu übernehmen.

Die Murgschifferei war aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schwarzwalds
durch den persönlichen Wagemut und Unternehmensgeist einzelner allmählich
erwachsen und umfaßte gegen 1500 eine erhebliche Zahl von Schiffern.
Eine Art von Kapitalgenossenschaft wuchs heran, die die Hauptwirtschaftsmacht
im Lande zu werden drohte. Zuvörderst hatten die Herrschaften ihr Augenmerk
auf möglichst hohe Einnahmen gerichtet durch Festsetzung der Abgaben und
Zölle, welche die Schiffer entrichten sollten. Aber dann schalteten sie sich auch in
den inneren Betrieb des Holzgewerbes ein.

1486 erwarb der Graf von Eberstein vom Kaiser nach dem Vorgang der größeren
Landesherren das Privileg, daß er und seine Schiffer in den kaiserlichen
Schutz und Schirm genommen wurden und Gerichtsstand vor dem obersten Gericht
erhielten. Dies wurde als kaiserliches Privileg für die Schiffer bezeichnet,
d. h. sie wurden ein Berufsstand des öffentlichen Reichs-Rechts.

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