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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
46. Jahresband.1966
Seite: 246
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ihnen ein sicherer und vollständiger Absatz sowie bare Bezahlung garantiert,
jedes Risiko entfiel seither für sie, was sie als befriedigend empfanden. Das Wagnis
blieb allein bei Kast. Vom reinen Gewinn mußte er allerdings die Hälfte an die
Herrschaft überweisen, die daraus eine stattliche Einnahme ohne kostspieliges
Einzugsverfahren erzielte. Über all diese Punkte schloß der Markgraf am
23. Juli 1587 einen Vertrag mit der Schifferschaft.

Nun aber ermangelten die verschuldeten Schiffer auch des Kapitals zum Holzmachen
und Flößen. Dazu streckte jetzt die Regierung vorschußweise 10 000 Gulden
vor, die ihr Faktor an die Kapitalbedürftigen auslieh. Kast seinerseits hat
als geldkräftigster Schiffer ebenfalls Gelder an Kreditsuchende verliehen.

Die frühere Blütezeit des Holzhandels war in die Zeitnöte geraten und einem
harten Konkurrenzkampf gewichen, bei dem sich Kasts bewegliche Handelsführung
trotz vieler Hemmnisse bewährte und in sichere Gulden umsetzte. Er
stellte besonders lohnende Flöße von 300 Fuß Länge und 25 Fuß Breite zusammen
, wie man sie bisher noch nicht kannte.

Betriebsführer Jakob Kast von Hörden

Zeitig erkannte er die beherrschende Rolle der Sägmühlen. Er besaß schon ein
ordentliches Maß von ererbten Anteilen an verschiedenen Murgsägen. Es war nun
ein Hauptschlag, daß es ihm gelang, im Verein mit den älteren, damals führenden
Christoph Kast und Jakob Kast, dem Alten, seinem Vater, die in Gernsbach
ihren Hauptsitz hatten, daß Markgraf Philipp ihnen am 30. September
1574 die markgräfliche Hauptsäge des Murgtales in Rotenfels für jährlich
200 Gulden verpachtete, deren zehnjährige Pachtzeit mehrfach, 1611 sogar gleich
auf 30 Jahre verlängert wurde. Dazu gehörte, wie zu jedem Sägmühlenanteil,
auch ein sogenannter Bestandswald, der zur Ausbeutung in der Pacht inbegriffen
war. Dies brachte den Kast, besonders den beiden Jakob Kast, den entscheidenden
und heraushebenden Einfluß auf die Praxis des Schiffergewerbes, ganz
abgesehen davon, daß die dadurch neuerworbene Zahl der Bortschnitte nicht
in ihre Jahres-Umsatz-Summe eingerechnet wurde, was natürlich seinen Verdienst
wieder erhöhte, denn die Rotenfelser Mühle gehörte nicht zur Grafschaft Eberstein
, und daher brauchte er auch den ebersteinischen Zoll in Ottenau nicht zu
zahlen. Es war der erste Schritt über den Bereich der Grafschaft hinaus. Überall,
wo im Murgtal Mühlenteile zum Verkauf standen, trat Jakob als Bewerber auf,
um ja im Murgtal eine immer krisenfester werdende Grundlage seines Geschäftes
zu gründen. Er brachte es bis zu seinem Tod 1615 auf Anteile an 26 ebersteinischen
Sägemühlen; das war fast ein Viertel der Anteile an sämtlichen Murgtäler
Mühlen mit etwa 90 000 Bortschnittrechten.

Da zu jedem Anteil an Sägen ein Waldteil gehörte, hatte er sich dadurch in vielen
Distrikten der damaligen Schifferwaldungen viele Teilstücke gesammelt, im ganzen
72 Stück, wodurch er auch der größte Waldherr im Murgbereich wurde. Er
kannte die Vor- und Nachteile, die Erzeugung und den Ertrag der Waldreviere.

Ihm war inzwischen klargeworden, daß die von immer mehr Konkurrenten
angesteuerten Rheinmärkte für das dauernde Gedeihen des Murgtalgewerbes

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