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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0045
Der lerzte OfTenburger
Reichsschultheiß
Franz Leopold Witsch
und erster badischer Rats-
schulthciß bis 1807,
t 1827

„Serenissimo Electori" (Seiner Hoheit dem Kurfürsten) die schuldigen Pflichten
ablegen wolle. Die Erlasse sollte der älteste Stettmeister unterzeichnen.

Diese Weisung versetzte Witsch in harte Bedrängnis. Obwohl der Ortenauer
Landvogt die kurbadische Regierung wiederholt aufforderte, „von ihrem widerrechtlichen
Vorgehen abzustehen", verharrte letztere auf ihrem Standpunkv. Ein
Blick in die Ratsprotokolle zeigt dies. Bis zum 30. Oktober 1807 stehen über
jeder Sitzungsniederschrift die Worte: „In Abwesenheit" oder „mit Ausnahme des
Herrn Hofrats Witsch". Um so glücklicher war er über die Beschlüsse des Preßburger
Friedens 1805. Sie brachten auch das Ende der vorderösterreichischen Land-
vogtei Ortenau und deren Einverleibung in Baden. Jetzt konnte Witsch seinem
Landesherrn, der durch die Rheinbundakte den Titel eines Großherzogs erhalten
hatte, „nach dem vollen Hang seiner Seele huldigen".

Aber die badische Regierung hegte nach wie vor Mißtrauen und war nicht
gewillt, den Hof rat an der Spitze der Stadt zu dulden. Am 7. August 1807 ließ
sie ihn wissen, daß man ihn mit Bewilligung einer Pension von 1100 Gulden in den
Ruhestand zu versetzen gedenke; denn er sei alt und kränklich und besitze nicht
mehr die nötige Tatkraft, um sich in die neue Ordnung der Dinge einzuarbeiten.
Die Richtigkeit dieser Behauptung muß jedoch bezweifelt werden; denn Witsch
war damals erst 60 Jahre alt und hatte das Glück, noch 20 Jahre zu leben. Am

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