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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0068
sozialistische Regierung konnte ihm ihre Anerkennung nicht versagen. Innenminister
Pflaumer schrieb: „Sie haben die Genugtuung, ein in bester Ordnung befindliches
Gemeinwesen in die Hände Ihres Nachfolgers zu legen. Und Sie dürfen sich
dabei sagen, daß dies zum meisten Ihrer stets sachlichen und zielklaren, vom
besten Beamtengeist getragenen Amtsführung zu verdanken ist. Wie die Bevölkerung
, so wird auch die Staatsverwaltung dies ebenso wenig vergessen wie die
Leiden, die Ihnen und Ihrer Familie durch die französische Besatzung auferlegt
worden sind und die Sie mit echt deutscher Gesinnung auf sich genommen haben."

Holler konnte und wollte sich noch nicht zur Ruhe setzen. Am 1. April 1934
trat er als Notar beim Notariat III in Freiburg wieder in den Staatsdienst. 1947
wurde er im südbadischen Justizministerium zum Ministerialrat ernannt. Und am
1. Juli 1950 ist er als Ministerialdirektor in den Ruhestand getreten. Die Stadt
Offenburg dankte ihm für seine großen Verdienste durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts
. Die Ehrung sollte eine verdiente Rehabilitierung der seinerzeit durch
nichts gerechtfertigten Entlassung aus dem städtischen Dienst sein. Die Feier
erfolgte am Tage der 30. Wiederkehr der Wahl zum Oberbürgermeister, am
21. Juni 1951. Eine besondere Freude war es für den Geehrten, daß ihn sein
früherer Mitarbeiter Blumenstock in seinem Glückwunschschreiben als „den Meister
des gesunden, des echt demokratischen Kompromisses" rühmte. Holler erreichte
ein Alter von 78 Jahren. An seiner Beisetzung am 8. Dezember 1959 auf dem
Freiburger Friedhof nahm der Gemeinderat geschlossen teil. Oberbürgermeister
Heitz würdigte Leben und Wirken des Heimgegangenen.

Dr. Wolfram Rombach (1934— 1945)

Hollers Nachfolger wurde Rechtsanwalt Dr. Wolfram R o m b a c h , Kreisleiter
und seit 1. Juni 1930 Mitglied der nationalsozialistischen Stadtratsfraktion. Als
Anwaltssohn am 13. Januar 1897 in Offenburg geboren, studierte er Rechtswissenschaft
. Im Oktober 1923 war er „wegen Gefährdung der Sicherheit der französischen
Besatzungstruppen" vom Kriegsgericht verurteilt worden. Seit 1924 übte
er gemeinsam mit seinem Vater die Anwaltspraxis aus. Wie das Spruchkammerverfahren
, das sich 1949 mit seiner Entnazifizierung befaßte, erwies, hat Dr. Rombach
das Amt des Oberbürgermeisters nicht mit Gewalt erstrebt. Vielmehr versuchte
er, einen Nichtparteigenossen, Landgerichtsrat Dr. Wagner, zur Übernahme
des Amts zu bewegen. Erst als dieser ablehnte, bewarb er sich. Auch Holler hat
in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, daß er von Dr. Rombach nicht aus
dem Amt gedrängt worden sei.

Der auf den 17. Januar 1934 festgesetzte Wahlakt wurde durch einen fernmündlichen
Erlaß des Innenministeriums hinfällig, da die Ernennung durch den
Minister schon erfolgt war. An demselben Abend versammelten sich die Musikkapelle
, die vereinigten Männergesangvereine und eine große Anzahl von Bürgern
vor dem Rathaus, um den neuen Oberbürgermeister zu beglückwünschen. In der
festlich geschmückten „Michelhalle" fand eine Feier statt. Wie seine Vorgänger
nahm Rombach im Rathaus Wohnung, mußte diese aber am 15. 9. 1935 räumen,

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