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Danach wurden ab sofort die Entfernungen der Poststationen untereinander an
allen Post- und Gasthäusern angeschlagen, damit die Taxe endlich einheitlich
und nicht willkürlich berechnet werden konnte'). Gemaßregelt wurden die Posthalter
auch wegen des unnötigen Anhaltens vor Wirtschaften, weiterhin wegen
der schlechten Beförderung von Reisenden und Paketen und wegen der Übervorteilung
durch die diversen Nebengebiihren.
Was die Brieftaxen angeht, so hörten die Postmeister von ihrem Frankfurter
Postdirektor auch hier gar keine angenehmen Dinge, denn da war sogar von
Portohinterziehung die Rede, von Erhebung des doppelten Portos, von widerrechtlicher
Erhebung von Scheingebühren und Packgeldern, ja sogar das leichtsinnige
Verlieren und widerrechtliche öffnen von Briefschaften wurde angeprangert
. Das letztere gaben die Posthalter ohne weiteres zu, aber das komme nur
durch das „ohnaufhörliche Reiben in den Felleisen oder in den Packkörben zustande
", replizierten die Postbeamten, „und das nehmen sie auf ihren Posteid".
Einen Posteid mußte auch der Postillion seinem Postmeister als Dienstvorstand
ablegen. Und für manchen „Schwager Lustig" war das sehr zweckdienlich, damit
ihm das Aus-der-Reihe-Tanzen nicht zu leicht gemacht wurde. Nun, so ein Postillioneid
liegt uns aus dem Jahre 1745 vor; beim Durchlesen überkommt uns eine
leichte Rührung.
Postillioneid von 1745
Alß schwehre ich zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eydt, daß nechst
Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht Herrn Posthalter ich jederzeit treu und dienstgewärtig
seyn, des Kayserlichen Reichs Postwesen Nutzen und Bestens nach allem
meinem Verstand und Vermögen befördern, Schaden und Nachtheil aber, so viel
an mir, warnen, abwenden und demselben vorkommen, mich eines nüchtern Lebens
befleißigen, was mir von Ihm bey der Post oder derselben wegen sowohl ordinarie
als extraordinarie zu verstehen, als das ordentliche Felleysen, Kasten und Paquet-
ten, oder wie es sonst Namen haben mag: ingleichen deren reisenden Personen
Bagage und Sachen anvertraut wird, alles fleißig in Acht nehmen und damit
sowohl im Auf- und Abpacken als auf der Straße jedesmal treulich umgehen, daß
nichts verwahrloset oder verloren, sondern an gehörige Orte richtig geliefert
werde, soviel Mensch und möglich sorgen, mit den Paqueter oder Brief Porto
bey deren Ordinari, es seyen Reit oder fahrende Posten, dafern mir dessen unterwegs
etwas zu handen kommen sollte, solches verschweigen, sondern alles gehörigen
Orts ansagen und berechnen, viel weniger unterwegs Personen auf die
Ordinari Wagens aufsitzen lassen. Zu vorfallenden Staffetten und Extraposten
mich jederzeit bereit halten und selbe gehörigen Orts ohne die geringste Ver-
säumnus getreu und willig befördern, ohne Ursache über die bestimmte Zeit mit
denen Pferden niemals ausbleiben und bey Führung deren Ordinären Felleysen
7) So kosteten z. B. nach einer Beschwerde aus dem Jahre 1775 einfache Briefe von Karlsruhe nach
Basel 4 Kreuzer und von Karlsruhe nach Emmendingen 3 Kreuzer, während für die kürzeren Entfernungen
Rastatt nach Basel 8 Kreuzer und Rastatt nach Lörrach 6 Kreuzer zu zahlen waren.
6 Die Ortenau
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