http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0157
Da der Verein sich nicht an die Bergordnung hielt, meinte der H o f r a t
Sulger von Donaueschingen in einem Schreiben vom 16. Januar 1847: „Wenn
die Grube seit einiger Zeit nicht betrieben wird und keine Frist nachgesucht und
erteilt worden ist, so hat das Bergamt dieselbe durch Erlaß an die Gewerkschaft
in zweifacher Ausfertigung gegen Empfangsbescheinigung auf dem einen zurückzuverlangenden
Exemplar als ins Freie gefallen zu erklären."
Daraufhin berichtete am 12. März 1847 das Bergamt in Wolfach an die Gewerkschaft
: „Wittichen. Die Muthung der alten Grube ,Güte Gottes' daselbst
durch den dortigen Taglöhner Andreas Armbruster, später durch den
Schiltacher Bergwerksverein betr. Erlaß der Domanial Kanzlei vom 16. Januar
1847, Nr. 524. Laut oben angeführten hohen Erlasses sind wir beauftragt, die
Grube ,Güte Gottes' f r e i zu erklären, da dieselbe 1. nicht betrieben und 2. nicht
regelmäßig durch Anmeldung in Fristen gehalten wurde und endlich 3. hohe
Standesherrschaft die sämtlichen Gruben ansichziehen will, gez. von Hetzendorf."
Diese Kündigung gab dem Schiltacher Bergwerksverein reichlich Stoff zu Gegenerklärungen
. Am 29. April 1847 ging ein Schreiben an das Bergamt in Wolf ach.
Aus diesem Brief ist zu entnehmen:
„1. In bemeltem Schreiben wurde uns die Grube wegen nicht Betreibung als
frei erklärt, doch können wir mit Wahrheit sagen: Wenn auch die Arbeit im
vorigen Jahr äußerst schwach ging, so ist allein die leider allbekannte notdrückende
Zeit daran schuld, jedoch haben wir wenigstens hie und da halbschichtenweise
arbeiten lassen . . .
2. Wenn die Grube nicht durch Anmeldung regelmäßig in Fristen gehalten
wurde, so ist dies von uns ein Versehen, doch würden wir, wenn wir deshalb
gemahnt worden wären, gewiß unsern Gehorsam geleistet haben. Auch können
wir behaupten, daß wir nur regelmäßigen Bergbau betrieben haben und zu
solchem Behuf einigemal Markscheiden ließen, was durch den Markscheider
Strauch geschah.
3. Wenn die hohe Standesherrschaft diese Grube ansichziehen will, so dürfte aller-
gnädigst und billig in Betracht genommen werden, daß es uns äußerst schwer
fallen müßte, nachdem wir seit einigen Jahren bedeutend über 3000 Gulden größtenteils
nur durch saueren Schweiß verdientes Geld an bemeide Grube verwendet
haben, auch bis jetzt das Quatembergeld gehörig entrichtet haben, nunmehr auf
eine uns unerwartete Weise die Grube . . . verlassen müßten."
Die Domanial-Kanzlei wollte aber auf eine Verlängerung des Pachtverhältnisses
nicht eingehen. In der Zwischenzeit war nämlich ein stärkerer Interessent für die
Grube „Güte Gottes" aufgetreten, der im Jahre 1847 gegründete „Neue
Kinzigtaler Bergwerksverein", der von der F. F. Standesherrschaft
70 Gruben im Kinzigtaler Revier pachtete. Ihm sollte der schwache Schiltacher
Bergwerksverein geopfert werden. Deshalb erhielt unterm 25. Juni 1847 das Bergamt
in Wolfach die dringende Weisung, „die Grube Güte Gottes als ins
Freie gefallen zu erklären, weil der Verein nach seinen eigenen Geständnissen
155
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0157