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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 63
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wie der Herrschaft zu Lahr, und es haben die Friesenheimer Abgaben unsere
Amtleute immer gemeinsam gehabt und sie geteilt. So verlange ich, meinen Anteil
mir und meinen Amtleuten auszuliefern, bis die Sache rechtlich geklärt ist."

Worauf das ganze Verhalten der Lahrer hinauslief, ist leicht zu erkennen: man
wollte Diebold aus dem Ort völlig hinausdrängen.

6. Der Kampf bei der Kirche 1449

Der Streit entlud sich schließlich in einem regelrechten Kampf, der zwischen
den Knechten Diebolds und denen Jakobs von Saarwerden bei Kirche und Friedhof
in Friesenheim ausgetragen wurde.

Wir haben davon keine unmittelbare Nachricht, erfahren aber darüber aus
einem Schreiben Diebolds, in dem es um die Frage geht, wer die Kosten für die
Neuweihung der durch den Kampf entweihten Friesenheimer Kirche zu tragen
habe.

Es heißt darin: „Es haben die Leute der Herrschaft Lahr den Kirchhof zu
Friesenheim entweiht, dadurch daß sie mir meine Leute auf dem Kirchhof und in
der Kirche erschlagen und erstochen haben und einen Teil der Kirche blutrot
machten. Da sollten nun die Leute von Lahr die Kirche neu weihen lassen, auf
die Annahme hin, daß sie sie entweiht haben. Nun schrieb mir mein gnädiger
Herr, der Markgraf, es solle die Kirche wieder neu weihen lassen, wer sie entweiht
habe, wären es der Herrschaft Lahr Leute oder meine eigenen. Die es getan,
die sollten das wieder in Ordnung bringen ohne der andern Schaden und diesen
ihre Ausgaben wieder ersetzen. Da ich es nun meinem Herrn zuliebe ließ vornehmen
, so fordere ich, daß dem auf der Stelle nachgegangen werde und ein
Verhör angestellt werde, es handle sich dabei um Fremde oder Einheimische, der
Herrschaft Lahr Leute oder um die meinigen. An wem es dann hängen bleibt, und
es sich dann herausstellt, daß die meinigen solchen Frevel nicht getan haben,
sondern die Leute der Herrschaft Lahr, dann sollen den meinigen das ausgegebene
Geld und die Unkosten wieder erstattet werden, hätten es aber die meinigen
getan, dann soll denen von Lahr das gleiche Recht zustehen."

7. Verpfändet — verkauft 1481 bis 1503

Diebold II. war ein schlechter Haushalter, dabei „stolz und unverträglich, wie
sein Vater" (Zimmersche Chronik). Infolge seiner Mißwirtschaft schrumpfte der
Geroldsecker Besitz immer mehr zusammen. Verkäufe und Verpfändungen waren
an der Tagesordnung. Hauptabnehmer waren die Markgrafen von Baden, die
schon lange die Interessen ihrer Hauspolitik in der Ortenau betrieben. Ihm verpfändete
Diebold seinen Anteil an Friesenheim, wie auch den in einigen anderen
Dörfern im Jahre 1481. In der betr. Urkunde heißt es:

„Wir, Diebold, Herr zu Geroldseck, verkaufen Christoph, Markgrafen zu
Baden, auf Widerkauf unsere Hälfte an den nachstehend genannten Dörfern und
Weilern: Friesenheim (Ottenheim, Oberschopfheim, Oberweier und Heiligenzell)!"

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