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dem an der Straße liegenden und zum Verkauf stehenden Hinderischen Haus ein geeignetes
Gebäude gefunden zu haben. Zur Posthalterei brauchte man damals notwendigerweise
eine Wirtschaft und für diese wieder die sog. Schildgerechtigkeit. Hosch stellte den diesbezüglichen
Antrag, stieß aber auf Widerspruch. Die Wirte Killius und Moser brachten
ihre Bedenken vor und waren dagegen. Hosch vertrat aber seine Sache mit dem Hinweis,
diese beiden säßen mit ihren Wirtschaften oben im Ort, er selber mit seiner Posthalterei
unten an der Straße, könne ihnen geschäftlich daher nicht viel ausmachen. Hosch erhielt
dann auch unter dem 27. März 1715 die herrschaftliche Genehmigung und betrieb von da
an seine Posthalterei mit Wirtschaft unten an der Straße.
In diesem Jahr meldete sich auch der Bürger Michael Röderer mit einem Antrag auf
Schankgerechtigkeit. Er hatte einen alten Brief, d. h. eine Urkunde von seinen Großeltern
gefunden, aus der hervorging, daß auf seinem Platz vor Zeiten einmal die Schildgerechtig-
kcit geruht hatte. Das alte Wirtshaus war vor 37 Jahren „von den Franzosen verbrennet
worden". Jetzt wollte Röderer unter Berufung auf diese Urkunde die Schildgerechtigkeit
wieder erneuert haben. Was daraus geworden ist, ließ sich nicht feststellen.
Die Lage an der Landstraße mit ihrem Reiseverkehr lockte in dieser Zeit zur Ansiedelung
neuer Wirtschaften. Hier, an der großen Fahrstraße ins Oberland konnte man guten
Verdienst erwarten zu einer Zeit, als noch kein Mensch an die Eisenbahn dachte. Hier
mußten sie vorbeikommen, die „Passagiers", einfache Leute und feine Herrschaften, berühmte
und weniger berühmte Reisende. Aber ob hoch, ob niedrig, etwas verzehren wollte
schließlich jeder, und ein Maß Wein würden sich auch die meisten gönnen. Demnach blieb
bei einem Wirt auch etwas hängen.
Trotzdem nahm es mit der Post Wirtschaft einen eigenartigen Weg. Als nämlich später
der Schultheiß und Wirt Matthias Moser die Posthalterei übernahm, verlegte er den Betrieb
in seine eigene Wirtschaft, die alte „Krone", die „oben im Ort am sogenannten
Lahrer Weeg" lag, was für den Post- und Reiseverkehr sehr ungünstig war, so daß sich
Kuriere und Reisende immer wieder beschwerten.
Da kam es dann unter Mosers Schwiegersohn und Nachfolger im Postgeschäft, Franz
Ignaz Volmar, zum Bau des Postwirtshauses „Zeim Reichsadler" an der Landstraße, für
das im September 1765 von der Landesherrschaft die Schildgerechtigkeit erteilt wurde.
Mit dem „Adler" an der Landstraße erhielt Friesenheim ein formschönes, in stilechtem
französischem Barock erbautes Postgasthaus, das allen Ansprüchen genügte und auf das der
Ort stolz sein konnte.
Gegen Ende des Jahrhunderts (1795) erstand neben Adler und Ochsen als drittes
größeres Gasthaus an der Landstraße die Krone. Ihr Erbauer scheint Ignaz Lorber gewesen
zu sein. Lorber ging von der Feststellung aus, daß nicht nur reiche und vornehme
Herrschaften auf Reisen gingen, sondern daß bisweilen auch der einfache Bürger unterwegs
sein mußte. Für diese waren Gasthäuser wie der „Adler" oder der „Ochsen" zu
teuer, und sie mußten sich nach einer billigeren Unterkunft umsehen, was nicht immer
so einfach war. Lorber wollte dem abhelfen, als er „unten an der Landstraße und Fleckenstraße
als ein Eckhaus" ein schönes, großes Gebäude aufführen ließ, das als Wirtschaft
für „geringere Leut" gedacht war.
Lorber wußte dabei wohl, wie schwer es war, eine Schildgerechtigkeit zu erlangen. Er
dachte sich nun folgenden Gang aus. Oben im Ort stand immer noch die alte „Krone".
Sie hatte auf Bitten des früheren Besitzers und nachmaligen Adlerwirts und Posthalters
Volmar vom Landesherrn die Erlaubnis erhalten, das alte Schild weiterzuführen, denn
so blieb dem Haus sein Wert als Wirtshaus erhalten. Diese „Krone" kaufte dann ein
Fidelis Kuhn. Der Mann muß aber keine besonderen Geschäfte darauf gemacht haben
und wäre sie gern wieder losgeworden. Lorber ergriff nun die Gelegenheit beim Schopf,
kaufte dem Fidelis Kuhn kurzerhand die Krone ab und bat um die Übertragung ihres
Wirtsschildes auf sein neuerbautes Haus. Die übrigen Wirte wurden nun amtlich gefragt,
wie sie sich zu der Sache stellten. Hier ihre Meinungen: Der Stubenwirt Anton Kohler:
Wenn die Wirtsgerechtigkeit vom erkauften Haus übertragen würde, hätte er nichts
einzuwenden. Der Salmenwirt Christian Neff: Er werde es sich gefallen lassen, wie fürst-
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