http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0084
Und weiter: „An Sonn- und Feiertagen ist auf den Gassen und auf dem Kirchhof
gewöhnlich Jauchzen und nächtliches Geschrei zu hören, wie es auch vielmal zu Rausch-
und Schlaghändeln kommt, zu deren Abänderung oder Bestrafung der Schultheiß darum
nicht einschreiten kann, weil es seine Kundschaft ist und fast allemal von denen geschieht,
die sich zuvor bei ihm voll und rauschig getrunken haben."
„Weiter weiß der Schultheiß das eigene Interesse also genau zu wahren, daß er seine
bestimmten Spione hält, um in den zwei anderen Wirtschaften auszuforschen, welche Bürger
dort trinken, die er sodann bei Gelegenheit mit empfindlichen Strafen belegt."
„Auch sonst geht alles ohne Ordnung zu. Während des Gottesdienstes spielen und
fischen die jungen Burschen. Obst und anderes Feldgewächs wird zu eben diesen ungebührlichen
Zeiten vom Feld eingebracht, ja in des Schultheißen eigenem Hof werden zur
Kirchzeit die Sicheln und Sensen gedängelt."
Bei der auf dieses Schreiben folgenden Untersuchung meldeten sich auch andere Einwohner
zu Wort. Sie beklagten sich bitter darüber, daß er sie vielfach mit Schlägen und
Drohworten traktiere, daß er einigen von ihnen im Herbst den Wein mit Gewalt weggenommen
habe, daß er überhaupt während seiner Dienstzeit allerhand Händel und
Uneinigkeit heraufbeschworen habe. Andere hatten ihn in Verdacht, daß er beim Einzug
der Kontributions- und Kriegsgelder in die eigene Tasche arbeite.
Nach all dem konnte sich Moser als Schultheiß nicht mehr halten, er mußte sein Amt
quittieren, nachdem er es 12 Jahre innegehabt hatte.
22. Eine unangenehme Überraschung: Die Schutterner Lehensmeier auf der
Friesenheimer Gemarkung sollten den während der Kriegsjahre ausgefallenen
Zehnten nachliefern. 1725
Eine unangenehme Überraschung erlebten die Schütterer Lehnsmeier auf der
Friesenheimer Gemarkung, als sie 1722 die Aufforderung erhielten, den während
der verflossenen Kriegsjahre ausgefallenen Zehnten nachzuliefern. Sie wußten
zwar, daß das Kloster einmal mit einer Nachforderung kommen würde, hofften
aber, zum mindesten eine starke Ermäßigung zu erhalten, die den damaligen
Umständen Rechnung tragen würde. Die Klosterverwaltung aber rechnete ihnen
säuberlich den ausgefallenen Zehnten nach. Einige der Meier versuchten es mit
einer ratenweisen Begleichung der Forderung, andere weigerten sich und wollten
nichts von einer Nachleistung wissen. Es kam schließlich zu einer Beschwerde
beim Oberamt in Mahlberg (1725). Dort wurde zunächst einmal ein Protokoll in
der Sache aufgestellt, und die einzelnen Meier wurden zu einem persönlichen
Bericht aufgefordert. So kam eine genaue Aufstellung über die Schütterer Lehensmeier
auf der Friesenheimer Gemarkung zustande, zugleich auch eine Übersicht
über das von ihnen bebaute Land, über die Leistungen dem Kloster gegenüber und
die jetzt erhobenen Forderungen. Hier das betr. Schriftstück mit den 18 Meiern:
1. Joachim Günther: Er bebaut für Schuttern 80 '/< Sester Land, gibt dafür jährlich
79 Sester Frucht. Einen schriftlichen Kontrakt hat er nicht. Bei Antritt des Lehens mußte
er 4 Gulden entrichten.
2. Franz Joseph Laible: Sein Lehen ist 70 Sester groß. Er gibt davon jährlich 79 Sester
allerhand Frucht und zahlte beim Aufzug 7 Gulden 5 Batzen.
3. Conrad Bielhartz: Er hat mit Matten 65 Sester in Bau. Davon gibt er jährlich
87 Sester Gültfrucht und muß außerdem alle 4 Jahre den Eber halten. Beim Antritt hat
er 15 Gulden erlegen müssen.
4. Friedrich Killius: Er hat 137 Sester Land unterm Pflug und gibt davon jährlich
125 Sester Frucht. Beim Aufzug zahlte er 15 Gulden. Für die Kriegsjahre 1711, 1713 und
1715 habe sein Vater die geforderten Gülten nachzahlen müssen.
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