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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 96
(PDF, 62 MB)
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fronen, Schanzarbeiten und dgl. übernehmen, er hat gelebt wie ein Freiherr, er
ist in diesem Krieg ein Herr geworden, und wir sind schier dabei zugrunde
gegangen."

Zur Bekräftigung dieser Beschwerdeschrift veranstaltete man eine Unterschriftensammlung
, wobei 48 Bürger durch namentliche Unterzeichnung ihre Zustimmung
zu dem Inhalt bekundeten. Volmar ließ die Sache nicht auf sich sitzen. Er strengte
einen Prozeß wegen Verleumdung an und gewann ihn. Die Wirte Antoni Kohler
und Ignaz Lorber wurden zu einer Turmstrafe von vier Wochen „bei Suppe,
Gemüß, Wasser und Brod" verurteilt. Die Turmstrafe wurde später in eine Geldstrafe
von je 20 Reichstalern umgewandelt. Auch mehrere andere Bürger, die sich
an der Sache beteiligt hatten, erhielten Geldstrafen in verschiedener Höhe.

Volmar hatte sich also durchgesetzt. Er blieb weiterhin der Posthalter im Ort
und versah seinen Dienst noch nahezu 20 Jahre. Ihm folgte im Amt sein gleichnamiger
Sohn. Mit diesem zweiten Johann Jakob begann der Stern der Volmari-
schen Posthalterdynastie zu sinken. Er war den Aufgaben des Geschäfts nicht
gewachsen und mußte es schließlich aufgeben. Die Posthalterei kam an Georg
Bär. Dieser aber verlegte die Poststation später nach Dinglingen und kam so einem
alten Wunsch der Stadt Lahr entgegen, die schon lange die schlechte postalische
Versorgung und den umständlichen Anschluß an den Postverkehr über die Station
Friesenheim beanstandet hatte.

Quellen: Generallandesarchiv, Akten Friesenheim; Akten Lahr-Mahlberg; Akten
Geroldseck; Akten Schuttern; Hagmaier, Otto, Beiträge zur Ortsgeschichte von Friesenheim
, Altvater, Heimatblätter der Lahrer Zeitung, Jahrgang 1937—1939; Ludwig, A.,
Unsere Heimatstadt Lahr, Altvater 1936—1938; Neu, H., Das Gefecht bei Friesenheim,
in „Die Ortenau" 1912.

(Wird fortgesetzt)

Die Offenburger Bürgerwehr

von Otto K ä h n i

Der Zeitraum, in dem die badischen Bürgerwehren ihre Wirksamkeit und ihren
Glanz entfalteten, ist das 18. und die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die befestigten
Städte trafen schon im Mittelalter besondere Maßnahmen und regelten
in ihren Handwerkerzünften einen Wach- und Verteidigungsdienst, der bis ins
kleinste geordnet war. Der Schwörbrief der Reichsstadt Offenburg vom Jahre
1384 ist dafür ein sprechendes Beispiel. Jeder Bürger und Jungmann, der das
16. Lebensjahr überschritten hatte, schwor der Obrigkeit nicht nur Gehorsam,

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