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liehen Sicherheit mitwirkte, sich nicht nur braf betragen, sondern auch die militärischen
Verrichtungen selbst mit aller Ordnung und dem Dienst gemäß geleistet
habe, was ich sofort ganz gewiß durch eine Meldung höchsten Orts anzurühmen
ohnermangeln werde." Und in einem Bericht an das Stadt- und Landamt charakterisiert
der Gemeinderat am 28. August 1814 die Miliz folgendermaßen: „Die
Offenburger Garde ist im Gegensatz zum Lahrer Cavallerie-Corps nicht nur ein
Paradecorps, sondern eine ordentlich organisierte, montierte, exerzierte und mit
gehörigen Waffen versehene Compagnie von 60 bis 70 Köpfen, welche nicht die
Rolle von frommen Kirchweihschützen spielet, sondern sowohl zur Handhabung
der Ordnung und städtischen Polizei als auch zur Erhaltung der Landessicherheit
oft schon bei angeordneten Streifen und anderen Vorfallenheiten sich auf das
rühmlichste brauchen lassen." Aus diesen Äußerungen geht hervor, daß die Bürgerwehr
sowohl bei kirchlichen und weltlichen Feiern in Erscheinung trat als auch
polizeiliche Aufgaben erfüllte. Folgende Aktennotizen machen dies noch deutlich:
Am 30. 6. 1806 mußten die Infanterie- und Cavallerie-Abteilungen des Offenburger
Bürgercorps zusammen mit einer Bürgercompagnie des Gerichts Ortenberg
bei der feierlichen Huldigung der Ortenauer Bevölkerung an Großherzog Karl
Friedrich vor dem Offenburger Rathaus „paradieren und kleine Gewehre abfeuern
".
Am 12. 3. 1808 erhielten die Unteroffiziere Georg Schweiß und Johann Ramloch
für ihre Mannschaft als Entlohnung 5 Gulden, weil sie auf den Maskenbällen
am Fastnacht-Sonntag und -Dienstag die Wache angeführt hatten.
Am 27.6.1808 wurden der Miliz als Fronleichnamstrunk 6 Ohm Wein nebst
Brot auf Stadtkosten verabreicht.
Am 27. 4. 1810 durfte die diensttuende Mannschaft, welche während des Jahrmarktes
die Stadttore besetzte und Patrouillen machte, ein „Douceur" von
12 Gulden in Empfang nehmen.
Nach der am 6.3.1811 vom Kinzigkreis-Direktorium genehmigten Theater-
Polizeiordnung stellte die Stadtmiliz-Infanterie zu jeder Theatervorstellung fünf
Mann Schildwache und Ordonnanz.
Am 2.5.1811 ordnete Oberbürgermeister Lihl an, daß die Miliz bei Lotto-
Ziehungen eine Wache stellen, während des Jahrmarktes abends nach 10 Uhr in
den Gasthäusern Feierabend bieten und Personen, die später beim Zechen angetroffen
würden, „arretieren" müsse.
Am 10. 10. 1813 erhielt der Kommandant Georg Gönner den Auftrag, dem
württembergischen Major und Platzkommandanten von Kohorst zwölf Mann zur
Verfügung zu stellen.
Am 8.12.1813 übernahmen nach Abzug der Truppen 37 Mann des Bürgermilitärs
auf Anordnung des großherzogl. badischen Kriegskommissariats die Wache
bei den Magazinen.
Am 7.9. 1814 stellte das Bürgermilitär nach einer Brandlegung im Kreisdirektoriumsgebäude
(heute Landratsamt) ein Streifkommando, das die Wälder, Täler
und Mühlen der Umgebung durchsuchte und verdächtiges Gesindel festnahm.
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