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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 99
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0101
Am 13. 11. 1814 ließ die Stadtverwaltung durch die Ortsschelle folgende Verordnung
des badischen Stadt- und Landamts bekanntgeben: „Wegen der täglich
zunehmenden Unsicherheit beziehen bei Einbruch der Dunkelheit ein Corporal
und vier Mann Wache und bleiben bis Tagesanbruch. Jeder Bürger ist verpflichtet,
Dienst zu tun. Wer verhindert ist oder keinen Dienst tun will, muß dies anzeigen
und 24 Kreuzer für Ersatz bezahlen."

Am 8.3.1815 bezogen auf Anordnung des Stadt- und Landamts ein Unteroffizier
mit 25 Mann und ein Tambour des Bürgerkorps für die Zeit der Abwesenheit
der Militärtruppen die Wache.

Am 5. 5. 1815 ließ Oberbürgermeister Lihl bekannt machen: „Wenn sich in der
Stadt keine Garnison befindet, zieht täglich ein Kommando von einem Unteroffizier
, 15 Mann und einem Tambour an den Stadttoren auf Wache. Alle
Fremden sind nach ihren Pässen zu befragen. Während der Nacht soll das Kommando
fleißig patrouillieren und alle verdächtigen Personen auf die Wache
bringen." An Oberst Tulla, der damals mit den Arbeiten an der Oberrheinkorrektion
begonnen hatte, ging ein Gesuch ab, die Stadt Offenburg von der
Stellung weiterer Schanzarbeiter zu dispensieren. Hauptmann Gönner wurde mit
der Ausführung der Verordnung beauftragt.

Am 8. 7. 1815 mußte das Bürgermilitär, so lange die Kehler Garnison abwesend
war, auf Befehl des Stadt- und Landamts das Pulverlager auf dem Angel bewachen
.

Am 15.2.1819 übernahm das Bürgermilitär auf Befehl des Hofgerichts in
Rastatt die Bewachung des Rößlewirts Josef Burger aus Urloffen, der am
6. 12. 1817 an dem Urloffener Vogt und Accisor Görwitz, dessen Ehefrau und
beiden Töchtern Raubmord begangen hatte. Am 23. 3. 1819, dem Tag der Hinrichtung
des Raubmörders, mußten die Bürgerwehren der Stadt und der umliegenden
Gemeinden aufgeboten werden und umfangreiche Vorkehrungen treffen.
Früh, 5 Uhr, wurde das Rathaus besetzt und die Wache vor dem Zimmer des
Gefangenen verdoppelt. Um 5.30 Uhr postierten sich an den Stadttoren Bürgerwachen
, die das Gesindel zurückweisen mußten. Um 8 Uhr formierten Bürgersoldaten
zu Fuß und zu Pferd vor dem Rathaus „im Stillen" einen Zirkel. Am
Portal und außerhalb des Zirkels nahmen Gardisten Aufstellung, während die
Ortenberger Compagnie vom Rathaus zum Kinzigtor zwei Linien zog. Zwischen
Kinzig- und Neutor, d. h. auf der ganzen Hauptstraße, verteilten sich die
Cavalleristen. Auf dem Angel, wo die Hinrichtung stattfand, bewachten seit
6 Uhr vier Landwehrmänner das Schafott. Um 9 Uhr wurden um den Richtplatz
Einzelposten aufgestellt, und die Bürgerwehren von Zunsweier, Hofweier und
Niederschopfheim sicherten die Straße zwischen Kinzigbrücke und Kinzigtor
sowie zum Richtplatz. Zur selben Zeit setzte sich der Zug in Bewegung, der den
Verbrecher zum Schafott geleitete. Er bestand aus folgenden Gruppen: Berittene
Gardisten, Dragoner, Oftenburger Miliz zu Fuß, das Amt, das Physikat, die
Urkundspersonen in drei Wagen, Hauptmann Gönner mit Miliz zu Fuß, der
Oberinspektor, Gardisten zu Fuß, der Arme-Sünder-Wagen, der Unterinspektor,

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