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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 103
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offizier für jeden Zug, 2 Trompetern und höchstens 40 Mann, dann einer Com-
pagnie Infanterie unter 1 Capitaine, 1 Ober- und 1 Unterlieutenant, 1 Feldwebel,
8 Unteroffiziers und der gesamten nicht dispensierten, nicht ausgedienten, nicht
bei der Cavallerie stehenden Bürgerschaft. Das ganze Corps steht unter dem
Commando des städtischen Bürgermajors." Man hielt also doch an der Dienstpflicht
fest. Darüber hinaus wurde diese sogar von 6 auf 10 Jahre verlängert.
Ferner wurde die Loskauf gebühr beträchtlich erhöht; der Mindestsatz sollte 15,
der Höchstsatz 44 Gulden betragen. Der Zwang zum Dienst wurde durch folgende
Bestimmung gemildert: „Dispensiert kann werden derjenige, dem seine besonderen
Familien- oder Berufsverhältnisse es untunlich machen, sein Haus auch nur auf die
gewöhnliche kurze Zeit des Dienstes und des Exerzierens zu verlassen." Während
die Cavalleristen sich auf eigene Kosten ausrüsten mußten, hatten die „Unvermögenden
" der Infanterie zur Uniformierung Anspruch auf einen Beitrag „in
natura". Exerzierübungen sollten im Winter nur einmal stattfinden, in der
wärmeren Jahreszeit jeden vierten Sonntag in der Frühe zwischen 5 und 8 Uhr.
Ein Ausleihen der Uniform, besonders zur Fastnachtszeit, wurde bei Strafe von
5 Gulden verboten.

Zur selben Zeit erhielt auch die Musikkapelle ihre Statuten. Zur „Empor-
bringung der Stadtmilizmusik" wurde der Musiklehrer Schmutz bestellt und erhielt
eine Besoldung von 40 Gulden und 2 Klafter Holz. Der Betrag von 323 Gulden
zur Beschaffung der Uniformen und Instrumente wurde von der Stadtkasse
bestritten.

Die Milizfahnen wurden im Weibl. Lehr- und Erziehungsinstitut des Klosters
„Unserer Lb. Frau" angefertigt. Dieses machte sie der „wohllöbl. Bürgerschaft zum
bleibenden Beweis seiner Dankbarkeit" zum Geschenk.

Der Fall Hansjakob

Die neuen Satzungen konnten keine positivere Einstellung der Bürgerschaft zu
ihrer Miliz bewirken. Die Verlängerung der Dienstzeit und die Erhöhung der
Loskaufgebühr mußten zu neuem Widerstand reizen. Es dauerte nicht einmal ein
Jahr, und es kam zu einem förmlichen Prozeß. Der Mann, der ihn heraufbeschwor,
gehörte nicht zur „ersten Bürgerklasse". Es war ein zugezogener junger Bäcker
namens Josef Hansjakob. Sein Vater war der Haslacher Eselsbeck Philipp Jakob
Hansjakob, sein Bruder war der Vater des Volksschriftstellers Heinrich Hansjakob
. Letzterer hat den Charakter seines Onkels in seinen Erinnerungen wiederholt
geschildert. In den „Schneeballen", 2. Reihe, Kapitel „Der Eselsbeck von
Hasle", schreibt er: „Sein eigener Sohn Josef, welcher in Wien und Paris seine
Bäckerstudien gemacht hatte und zum großen Ärger des Vaters mit einem
,Schnauzer' heimgekommen und alsbald Schnauzbeck getauft worden war, gehörte
zu den Anhängern der neueren Richtung." In der Erzählung „Der Vetter Kaspar"
(„Bauernblut") nennt er ihn „in seiner Art ein Original, wenngleich einen ziemlich
billigen Denker". Und weiter schreibt er: „Sein Vater, der Eselsbeck, meinte,
der Sepp hätte aus der Art geschlagen und sei der dümmste von seinen Buben, und

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