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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 121
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0123
Straßburg und Gengenbach hatten ihre Ländereien wie üblich nicht unbelastet
vom Reich bekommen, sondern mit der öffentlich-rechtlichen Aufgabe, das Land,
das zuvor wildwachsendes, von zahllosen Wasserläufen durchsetztes Waldland
war, urbar zu machen, zu diesem Zweck Menschen anzusiedeln und für das bewirtschaftete
Land Abgaben zu erheben. Der König bekam dafür den Lehenszins
zu den dafür vorgesehenen Zeitpunkten.

Die beiden Immunitätsherren mußten nach der Besiedlung ihr Land auch in
der herkömmlichen Weise verwalten. Sie legten dafür Herren- oder Dinghöfe als
Verwaltungs- und Gerichtsmittelpunkte an, die nach der Art der Königshöfe
organisiert waren. Über ihre Anfänge liegen keine schriftlichen Zeugnisse vor.
Nach fränkischer Art baute sich diese nach dem Lagewert so eminent wichtige
Kleinlandschaft aus lauter solchen Meiereibezirken auf. Ein Dinghof war eine
locker gegliederte Häusergruppe inmitten von Wirtschaftsland, deren Verwalter
(villicus) die grundherrlichen Besitz-, Gerichts- und Herrschaftsrechte über den
Boden und die abhängigen Leute fast patriarchalisch ausübte.

In dem Bereich unserer Untersuchung kennen wir genauer nur einen der straß-
burgischen Dinghöfe oder Curien, glücklicherweise den zentralen Hauptverwaltungssitz
der straßburgischen Herrschaft. Im späteren Offenburger Lehen befanden
sich außerdem noch „drei Straßburger Höfe"7). Es waren die Curienhöfe, aber ihre
Lage und Namen kenne ich nicht. Wir müssen sie irgendwo zwischen den gengen-
bachischen Kurien suchen; einer war sicher in Käfersberg. Sie gehörten später zum
Gericht Ortenberg der Reichslandvogtei6).

Die eigentliche Fernlandstraße Frankfurt - Basel hatte damals ihren hochwassersicheren
Zug am Fuße der Vorbergzone entlang über Ebersweier, Rammersweier
nach Ortenberg, überquerte dort die Kinzig, um über Zunsweier am Bergrand
weiter nach Süden zu ziehen. Auf der Höhe von Ebersweier begann eine Abzweigung
in den Raum von Offenburg. Dort war ein zweiter wichtiger Übergang
über die Kinzig, von dem aus man entweder südwestlich zum Rheinübergang
bei Ottenheim (gesichert durch die Merburg und die Burg Schwanau) und weiter
in das linksrheinische Territorium des Bistums Straßburg fahren konnte, oder man
wandte sich nach südöstlicher Richtung, um bei Niederschopfheim wieder die
Hauptlandstraße zu erreichen0).

Etwa 1 % km nördlich vom Offenburger Kinzigübergang wurde diese Landstraße
von einer zweiten bedeutenden Fernstraße gekreuzt, die von Straßburg
herkam und dann durchs Kinzigtal ins Neckartal weiterzog. Dieses Straßenkreuz
war politisch und wirtschaftlich ein begehrenswerter Platz. Es wundert uns daher
nicht, daß die Bistumsverwaltung an dieser Stelle, nämlich südwärts von dieser
Fernstraßenkreuzung (etwa westlich auf der Höhe des Hotels Ochsen), den straßburgischen
zentralen Verwaltungssitz, die Curia, anlegte, um diesen Punkt zu

7) U. vom 1. 12. 1486, Gengcnbachcr Kopialbuch 627 fol. 96 b; vom 2. 7. 1551, Generallandcsarchiv
Karlsruhe = GK 30/8; L II 1331, 2. 46; M 1516, 19/20. (L = Kaiser-Ludwig-Urkunde; M = Kaiser-
Maximilian-Urkunde).

8) Die Ortenau 1962, S. 136 f.

") Siehe die Skizze, auch Die Ortenau 1962: Alte Wege in und um Oberschopfheim, S. 78 f.

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