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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 183
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0185
„Das Recht der Grenzen" so: „Aus einem bösen Vorsatz wurden die Marksteine
verrucket und ausgegraben, aus Frevel und Muthwillen ausgeworfen und zernichtet
, gestohlen und zu anderm Gebrauch angewendet oder in Bebauung der
Felder aus Unachtsamkeit umgeackert und ausgerissen, oder auch in Kriegsläufften
zerstöret und vernichtet, daß die Anwand nicht mehr unterschieden werden kann."
Er nennt aber auch noch eine landläufig viel häufigere Ursache des Abgangs von
Bannsteinen, „daß man an statt der verdorbenen, neue Steine aufrichte". Dazu
finden wir in den Zeller Gemeindeakten eine Bezugsstelle vom 27. September 1775:

„Vorm Berg am Kleebad wurde zum l.ten Lochen Bey des Martin Spitzmüllers Bergmatten
Haag an statt eines schlechten alten, ein Neuer wackhenstein gesetzt."

Der Magistrat hat also von obrigkeitswegen den schlechten alten Lochenstein
selbst entfernt. Deutlicher geht dies noch aus der Verordnung über die großherzogliche
Dienstanweisung für Steinsetzer aus dem Jahre 1856 hervor, denn da
heißt es u. a.:

„Jeder Steinsetzer hat auch eine kurze Beschreibung, z. B. ob ein beschädigter Markstein
durch einen neuen ersetzt oder ein entbehrlich gewordener herausgenommen
worden ist."

Noch präziser definiert die Steinsetzerverordnung von 1894 das Ausmerzen alter
Bannsteine:

„Das Herausnehmen entbehrlicher Gewanngrenzmarken kann einem Steinsetzer
übertragen werden. Wird jedoch eine Grenzmarke entbehrlich, welche mit einer besonderen
Nummer etc. versehen ist, so darf sie ohne vorgängige Ermächtigung des
Bezirksgeometers nicht herausgenommen werden."

Wenn der Gengenbacher Adlersteinchronist O. E. Sutter in seinem mit kluger
Zurückhaltung geschriebenen Aufsatz über Adlersteine (Offenburger Tageblatt vom
27. 10. 1967) vermutet, „daß der und jener Bannstein spurlos abhanden gekommen
ist und, wer weiß, in den Antiquitätenhandel geraten wie silberne Stadtsiegel
usw.", so dürfte das in Einzelfällen sicher zutreffen.

Die Mehrzahl aber unserer 250 hier nachgewiesenen Bann-, Grenz- und Lochensteine
wurde auf Geheiß der Harmersbacher Talvögte und des Zeller Magistrats
entfernt, um als Straßenschotter für den nächstbesten Weg Verwendung zu finden.
Das ist die bittere Wahrheit!

Solche, die Marksteine verrücken

Abgesehen von den drei erwähnten Lochenstreitigkeiten, konnte ich in den
vorliegenden Ratsprotokollen nicht einen Fall ermitteln, da Lochen- oder Marksteine
gewaltsam beseitigt oder verändert worden wären. Andernorts aber sprang
man mit Lochenübeltätern nicht allzu zimperlich um. Vor allem verstanden es
unsere Altvorderen auch schon, so einen Sünder beim Geldbeutel zu packen. So
wird bereits im „Sachsenspiegel" berichtet, daß wenn einer Steine ausgräbt, „so
zu Marksteine gesetzt", der solle mit einer Buße von 30 Schilling abgestraft
werden. Recht blutrünstig ging man weiterhin „in den alten teutschen Cent-Ordnungen
" einem Marksteindieb ans Leder.

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