http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0204
Die ehemalige Kirchensage bei der evangelischen Pfarrkirche (links; diese an Stelle der 1833 abgebrannten
alten Kirche, 1839 bis 1843 gebaut), älteste Sdiiltachcr Säge am Sägekanal, heute Lager- und Arbeitsräume
der Rohgerberei Trautwein auf dem Schleifengrün. Attfn.: H. Fautz
(1552 bis 1565 in Homberg) angeregt, den Wasserzoll zu senken, und dabei sollte
es auch fürderhin bleiben.
Der Begriff „flotz" als Holzmaß (32 Stück) wird nicht mehr erwähnt, man berechnete
die Flöße nur noch nach der Stückzahl. Eine Tabelle gab dem Zoller genaue Anweisungen
zur Berechnung des Wasserzolles. Das Wichtigste daraus:
Ein 30-, 40-, 50-, 60schuhiger eichener Reinbaum oder eichene Schwelle wurde für
3, 4, 5 bzw. 6 Stück berechnet, „tuen allemahl Zehen Schuech an der Leng ein Stueckh".
Nach demselben Satz waren auch die tannenen Reinbäume (Langholz) zu verzollen. In
der Tabelle werden noch genannt: Eichene Pfähle, Pfosten, PletterpfOsten, tannene
Sparren, Läufersparren, Zweiling, Sägblock oder „Stockhdrom" u. a., mit jeweils besonderer
Stückzahl. Der Zoller hatte die Aufgabe, die in einem Floß vorhandenen Hölzer
nach jeweils 100 Stück zu taxieren und daraus den Zoll zu berechnen.
Die Flöße dienten auch als Transportmittel für Waren aller Art, die man als Oblast
bezeichnete. Solche waren insbesondere Holzschnittwaren, Rebstecken, Schindelklötze und
Schindeln, Reifenwellen, Gerberrinden, Harz-, Pech- und Kienschwarzfässer u. a. Auch
hierfür wurde Zoll nach besonderer Tabelle erhoben.
Nach wie vor genossen die Floßherren von Schiltach und die Bauern von Lehengericht
die Sondervergünstigung, sie zahlten nur die Hälfte des üblichen Gemeinzolles. Sie entrichteten
für je 100 Stück geflößtes Holz auf der Schiltach 8 Kreuzer (2 Batzen), auf der
Kinzig 6 Kreuzer; kam das Holz aus Wittichen, Kaltbrunn oder der Reinerzau nur
3 Kreuzer; wenn es von Alpirsbach, Rötenberg oder der Staig herabgebracht wurde, nahm
der Zoller 6 Kreuzer von je 100 Stück.
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