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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 205
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0207
Antrieb der „Drey Räder" (Mahlgänge). Zur Mühle (Haus mit Scheuer) gehörte noch ein
„Kernnheußlin vnnd ein Plewemühlin", Stampfmühle, zum Enthülsen von Gerste. Besitzerin
der Mühle war 1591 die Witwe des verstorbenen Balthasar Arnold, Jona, jetzt
Ehefrau des Thebuß Röckh (1654 Georg Trickh). Im Jahre 1655 kam zu dieser Mühle
noch eine Walke. An Mühlenzins waren wie 1517 4 fl. und 100 Eier zu entrichten.

Im Vorstädtle war eine neue Mühle entstanden, die Untere Mühle. Sie besaß zwei
Mahlgänge. Das Wasser zum Antrieb derselben bezog sie durch einen Kanal aus der
Schiltach. Der Müller Georg Neiher (1654 Friedrich Arnold) hatte die Verpflichtung,
jährlich auf Martini an den Besitzer der Oberen Mühle 1 fl. „zue hülf seines Mühl Zünnß"
zu bezahlen. Beide Mühlen sind eingegangen.

Sägmühlenzins

Georg Legeier und Thebuß Neef waren 1591 die Besitzer der Kirchensäge (1654 Jakob
und Georg Hochmueth). Ein Wasserrad trieb zwei Sägeblätter. Die Kirchensäge war verpflichtet
, den Bürgern der Stadt und auch den Bauern im Lehengericht die benötigten
Schnittwaren zu liefern. Der Sägmühlenzins betrug 4 ß hl.

Michael Stüfel war 1592 Inhaber der Spitalsäge, die ein Wasserrad und ein Sägeblatt
besaß. Er zahlte 3 ßhL Beide Sägen sind nach dem 1. Weltkrieg eingegangen.

Über den Zins von den Hofstatten, Häusern und Gärten in der Stadt Schiltach wurde
im 1. Teil, Die Ortenau, 33. Heft 1953, Seite 84 bis 88, berichtet und dort die wörtliche
Abschrift aus dem Lagerbuch von 1591 gebracht.

Mai- und Martini-Steuer

Die Stadt Schiltach mußte an die Herrschaft Württemberg zweimal im Jahr
eine „vnablößige Steür" bezahlen in Höhe von je 5 Pfund Heller. Die erste
Zahlung hatte auf den „Mayen Tag, daß ist am Tag Philippi vnnd Jacobi", die
zweite auf den Martinstag zu erfolgen.

Damit sind wir mit der Durchsicht des Schiltacher Lagerbuches von 1591 bei
den letzten Seiten angelangte. Wir erhielten einen Einblick in die vielfältige
Verwaltungsarbeit, welche die ehemals württembergische Kleinstadt Schiltach zu
leisten hatte, wurden belehrt über die Pflichten und Rechte der Stadt und ihrer
Bürger gegenüber der Herrschaft. Für das Lehengericht wurde ein besonderes
Lagerbuch angelegt, worüber noch berichtet wird.

Zum Abschluß stellte nun der Renovator Michael Groß zusammen, was die
Kellerei Hornberg alljährlich an Einnahmen von der Stadt Schiltach zu erwarten
hatte. Die nicht vorauszubestimmenden Einkünfte aus Zöllen, Stichwein, Strafgeldern
u. a. bedachte Groß in seiner Zusammenstellung mit dem Vermerk:
„Mindert vnd mehrt sich." Die Abrechnung ergab in der

„Summa Alles Einnehmens der Statt Schiltach"

Maisteuer auf Philipp und Jakobi........ 5 Pfund

Martini Steuer............. 5 Pfund

Urbar Lehenzins auf Martini......... 3 Pfund 10 bz

Hellerzins auf Martini........... 4 Pfund 9 ß 11hl

Mühlenzins auf Martini........... 5 Pfund 12 ß

Sägmühlenzins............. 7 ß

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