http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0238
Stück Geschirr, nicht neu und nicht gar alt (1656) oder 7 8 10 ß <S$ an Geld, ein
Hemd, ein Paar leinene Strümpfe, ein Schurzfell, dazu fünf Stück Geschirr (1663).
Maurer:
Lehrzeit drei Jahre. Jahrs soll der Meister dem Jungen 10 fl. an Geld geben,
ihm auch Kleider verschaffen, aber am Geld abziehen (1666).
Schreiner:
Lehrzeit drei Jahre. Der Meister soll den Jungen mit Kleidung zu seiner äußersten
Notdurft versehen (1670).
Schmied:
Lehrzeit drei Jahre. Der Meister gibt dem Jungen nach Handwerksbrauch ein Kleid
und Beschlagzeug (1652) oder verspricht ein Hufmesser, ein Beschlaghammer und
eine Zange (1668) oder ein Beschlagzeug wie bräuchlich und zwei Hemden in sein
Felleisen (1670).
Wagner:
Lehrzeit zwei Jahre. Lehrgeld 16 fl. und der Hausfrau einen Reichstaler (1656).
Seiler:
Lehrzeit drei Jahre. Lehrgeld 26 fl. (1666).
Metzger:
Lehrzeit zwei Jahre. 46 fl. Lehrgeld, der Hausfrau 3 fl. Trinkgeld (1658) oder
30 fl. Lehrgeld (1661).
Bäcker:
Lehrzeit zwei oder drei Jahre. Der Lehrmeister gibt die benötigten Kleider und
Schuhe der Notdurft nach; nach Verfluß ein sauber Kleid, daß sich der Lehrjunge
nicht zu schämen hat (1661) oder bei dreijähriger Lehrzeit aus freien Stücken beim
Eintritt eine Beckenkappe, ein weiß wollen Hemd, ein Paar lederne Hosen von
Kalbfell, ein Paar wollene Strümpfe, ein leinen Hemd und ein Beckenfürtuch wie
auch Schuh genug, im letzten Jahr einen grauen Tuchrock (1666).
Müller:
Lehrzeit zwei oder drei Jahre. Der Lehrmeister gibt jährlich sechs Ellen Zwilch
und ein Paar Schuhe, zu Ende der Lehrzeit ein Handbeil nach Handwerksbrauch
(1665).
Schneider:
Lehrzeit drei Jahre. Der Meister gibt Kost, Wohnung und Kleidung (1670).
Hafner:
Drei Lehrjahre. Lehrgeld 15 fl., der Hausfrau einen Reichstaler Trinkgeld. Der
Lehrmeister verspricht ein wollen Kleid beneben einem Hut (1670).
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