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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 240
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0242
stattet. Seine Bischofsheimer Handwerksgenossen drangen auf Zurücknahme der
Erlaubnis, da jeder Meister sein Geschirr am Wohnorte verkaufen sollte, es zudem
auch nicht Handwerksbrauch wäre, daß unzünftige Leute in einer Niederlage
Hafnergeschirr verkauften.

Um allen Mißbräuchen vorzubeugen, wurde nach dem Beispiel der Nachbarschaft
für die Müller der gesamten Grafschaft durch Graf Joh. Reinhard III. 1697
eine Zunft aufgerichtet und die Handwerksordnung erteilt. 1744 für die Müller
beider Ämter Lichtenau und Willstätt durch Erbprinz Ludwig bestätigt.

Zunfttag auf Pfingstdienstag; Zunftstube im „Rappen" zu Buchsweiler. Sowohl Meister
als Knechte sollen erscheinen bei 5 ß Strafe. Bei währendem Handwerk und offener Lade
soll allda Bescheidenheit beobachtet, auch alles unnötige Geschwätz und Gezänk unterlassen
werden bei 6 ^ zum ersten Mal, zum andern 1 ß, zum dritten bei 2 ß zu bessern.
Auflagegeld von Meister und Knecht wöchentlich 2

Ein junger Müller, der die Meisterschaft begehrt, soll drei Jahre bei einem andern
Meister das Handwerk ausgeübt oder darauf gewandert sein. Beim Einschreiben als Meister
3 fl. erlegen. Das Meisterstück wird vom Handwerksmeister und den Beisitzern auferlegt
und ist innerhalb vier Wochen zu verfertigen oder gegen dessen Enthebung dem
Handwerk 15 fl. abzutragen.

Wer das Meisterstück nicht hat, darf keinen Lehrjungen annehmen. Lehrzeit drei Jahre.
Einen entlaufenen Lehrling darf kein Meister annehmen bei 10 ß. Keine zwei Lehrjungen
gleichzeitig.

Wanderschaft drei Jahre. Wenn ein Müller einen fremden Mühlknecht einstellt, soll er
ihn innerhalb 14 Tagen bei dem Handwerk einschreiben und den Eid der Treue ablegen
lassen. Der Knecht soll den ersten Wochenlohn zur Hälfte in die Lade zur Unterstützung
kranker Handwerksgenossen legen. Zeit zu dingen sind Weihnachten und Johannis Bap-
tistä. Nach 14 Tagen kann der Knecht den Meister wieder verlassen, aber nicht zwischen
der Zeit bei 2 fl. Im Winter soll er bis nach 8 Uhr, im Sommer nach 9 Uhr in der Mühle
verbleiben und nicht in den Wirtshäusern herumsitzen oder auf den Gassen schwärmen.
Die Müllersknechte werden allen Ernstes angewiesen, auf ihrer Herberge den Stubenvater,
die Mutter und die Ihrigen zu ehren und gebührend zu respektieren. Der Herbergsvater
schickt jedem Müller auf sein Zuschreiben den ältesten Knecht zu.

Als Beutel- oder Mahlgeld sollen sie den Bäckern und Mehlhändlern vom Viertel 6
den übrigen Inwohnern 4 fordern. Adelige und gräfliche Beamte sind frei. An Molzer
nehmen die Müller von jedem Viertel K Sester (1668 vom Viertel ein Vierling).

Zunfttag 1744 auf Pfingstdienstag zu Bischofsheim.

Die Meister der Barbierer- und Chirurgiekunst. Aus den Badern hob sich der
Barbierer oder Wundarzt (Chirurgus) hervor. Wurde der Lehrjunge in der Barbierstube
des Meisters in die Geheimnisse seiner Kunst — Haarschneiden, Bartputzen,
Schröpfkopf aufsetzen usw. — eingeführt, so suchte der Barbiergeselle seine rechte
Ausbildung zum praktischen Wundarzt oder Chirurgen als Feldscher im Kriege
in der Behandlung der Verwundeten zu finden7). Die ärztliche Wissenschaft war

7) Georg Reinhard Schwind, ein Pfarrerssohn von Freistctt, der sich 1797 um die Lichtenauer Barbierstube
bewarb, gibt über seine Berufsausbildung an: Mit 14 Jahren kam er 1776 in Neufreistett in die Lehre,
stand als Geselle vier Jahre bei Wundärzten in Straßburg und Frankfurt in Diensten und ging hierauf als
Kompaniefeldscher mit einem hessischen Freikorps nach Amerika. Bei Kriegsende kehrte er nach Straßburg
zurück, allwo er IVl Jahre dem berühmten Wundarzt Lobstein diente. Hernach studierte er zwei Jahre auf
der Universität die Wundarznei, besuchte die Kollegien für die innere Arzneikundc, legte sieb auf die
Erlernung der Geburtshilfe und verrichtete alle chirurgischen Operationen aus der Anatomie an toten
Körpern.

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