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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 281
(PDF, 62 MB)
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im voraus, am Vorabend des Hochzeitstags, von den beiden Brautführern und den
Kränzeljungfern in der Form eines verzierten Korbes mit Geschirr zugetragen;
sie lieferten es noch am gleichen Abend in kleinem Zug ab.

Die Frau in der Hoffnung

War die junge Frau sich sicher, daß sie Mutter wurde, dann machte sie sich auf
zum Bittgang zur Muttergottes von Maria Linden bei Ottersweier, um guten Verlauf
der Schwangerschaft und der Niederkunft. Solche Wallfahrten mußten zu Fuß
gemacht werden. Der Weg von Unzhurst oder Bühlertal nach dem Wallfahrtsort
und zurück war im Herbst oder Winter auf den frisch geschotterten Straßen ein
gewisses Wagnis, jedoch das kindliche Vertrauen zur Muttergottes überwand alle
Bedenken. Aus dem eine Viertelstunde entfernten Pfarrdorf kamen an allen Wallfahrtstagen
— jeweils mittwochs und samstags — selbst hochschwangere Frauen,
oft waren mehrere Bänke von ihnen besetzt.

Zunftleben in Baden-Baden

Aus Akten erarbeitet von Karl J ö r g e r

I. Aus einem alten Zunftbuch — Die Baden-Badener Zunft der Maurer
und Zimmerleute

Bedeutung des Zunftbuches

Nach der Feststellung im Zunftbuch zählten zur Badener Zunft der Maurer und
Zimmerleute auch die zuständigen Meister aus Haueneberstein, Sandweier und
dem ganzen Stab Sinzheim, ferner aus Oos, Balg, Ebersteinburg und aus dem
„Beuernerthal". Die Zunftsatzungen wurden beschworen vor dem Oberamt und
dem Magistrat, für den Bürgermeister Nagel unterzeichnete.

Zuvörderst hatte das Zunftbuch die Meisterliste zu bringen, darin war aufzuzeichnen
„jeder Meister mit Tauf- und Geschlechtsnamen, in welchem Jahr er
Meister worden, zum anderen aber, welches Jahr er gestorben".

Sodann hatte es Auskunft zu geben über die Aufnahme neuer Meister und über
die Beurteilung ihres Meisterstücks, „muß allzeit mit Datum und Jahrgang alles
ordentlich eingetragen werden".

Ein weiteres Kapitel galt der Einstellung, dem „Aufdingen" und der Freisprechung
der Lehrlinge. Dabei waren „fürnehmlich alle Conditionen zwischen
Meister und Jungen allzeit umständlich einzuschreiben". Des weiteren waren angelegte
„Kapitalien" zu nennen und eingezogene Strafgelder: „Sollte die Zunft
paßiv Schulden haben, so müßten auch solche hier eingetragen werden."

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