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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 10
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Schloß Ortenberg

Luftaufnahme genehmigt SH 5768

Es war ganz natürlich, daß das Bistum Straßburg vom König, der ja Mitglied des Domkapitels
war, zuerst solche Grundherrschaften erhielt: am Rhein entlang im Straßburger
Vorfeld, im mittleren Schutter- und Unditztal'). Von Straßburg wurden die Geroldsecker
als Lehensleute ins obere Schuttertal gesetzt, die dort einen Anreicherungspunkt für ihre
spätere Territorialherrschaft gewannen. Sehr früh erhielten die Thiersberger2) das Diersburger
Tal und seine Nachbarschaft. Die Klöster Gengenbach und Schuttern erhielten
zahlreiche Grundherrschaftsbezirke.

Das meiste Land von der Unditz im Süden bis über die Acher im Norden war bis ums
Jahr 1000 durch die Landesherrschaft immer noch fest in der Hand des Königs. Im Jahre
1007 bestimmte nun Kaiser Heinrich II. dieses Land zur Dotation seines neugegründeten
Bistums Bamberg3), nur die Schirmvogtei hat er dem Reich vorbehalten. Von da an war
der König nicht mehr unmittelbarer Herr über dieses bisherige Reichsland, sondern der
Herr über das neue Reichsbistum Bamberg. Verfügungsberechtigt über diese Ortenau-
Gebiete war von da an der Bischof von Bamberg.

Die südliche Ortenau erscheint von da an aufgeteilt in straßburgische und in bambergische
Gebiete. Aber schon hatten einige kleinere Bezirke eine selbständige Entwicklung
begonnen: das Geroldsecker Land um die obere Schutter und das Thiersberger Land, ferner
straßburgische Gebiete entlang dem Rhein. Uns soll hier nur die weitere Entwicklung der
bambergischen Ortenau-Lande beschäftigen, und zwar:

a) Die anfängliche Entwicklung des bambergischen Gesamtbereichs

Der Mangel an Quellen für dieses Gebiet in seiner Frühzeit ist schmerzlich zu
beklagen. Indessen hilft uns hier das vergleichsweise reichliche Quellenmaterial
über die sich weit in die Rheinebene erstreckende Grundherrschaft der Reichsabtei
Gengenbach etwas weiter. So manches führt uns sogar in die Zeit vor 1007 zurück

1) Siehe J. Fritz, Die Territorien des Bistums Straßburg um die Mitte des 14. Jahrhunderts und seine
Geschichte. G. Wunder, Das Straßburger Landgebiet S. 76 ff. und 127 ff. H.-M. Pillin, Die rechtsrheinischen
Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter, Freiburger phil. Dissertation 1966. Gedruckt
teilweise in diesem Band.

2) Ph. Ruppert, Geschichte der Geroldsecker; Kähni, Zur Gesch. Diersburgs, Die Ortenau 1959, 61 ff.

3) Darüber am ausführlichsten: Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Bamberg Nr. 59
und 191 zum 1. Nov. 1007, MGDD der deutschen Könige und Kaiser, Bd. III, Nr. 167 ff.

Das Bamberger Fürstenlehen machte einen großen Teil der Ortenau aus. Über den alemannisch-fränkischen
Grcnzverlauf im Norden der Mortenau siehe den Aufsatz Baur „Hie Frankenland — hie Alemanneniand".

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