Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 12
(PDF, 74 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0014
und kann überhaupt nur aus ganz bestimmten früheren Herrschaftsverhältnissen
begriffen werden.

In einmaliger Sperrlage, die geradezu zu einer Befestigungsanlage reizte, und
schön in der Mitte des Bamberger Landes lag der zentrale Regierungsort für die
gesamte so weiträumige Herrschaft. Dieser Verwaltungsmittelpunkt war das
Schloß Ortenberg, damals bekannt und allgemein so genannt unter dem altdeutschen
Namen „Stein zu Ortenberg"4), in den lateinisch geschriebenen erzählenden
und urkundlichen Quellen gewöhnlich „Castrum Ortenberg" oder schlichtweg
„Ortenberg" genannt. Mit ihm müssen wir uns etwas genauer beschäftigen.

Diese Ortenburg, wie sie zuweilen auch bezeichnet wurde, war von 1007 an der
Hauptverwaltungssitz des Gesamtlandes. Von hier wurde z. B. auch der Vogt des
Südteils nach Mahlberg angewiesen5).

Indessen brauchte der deutsche König, dem das ganze Gebiet ja zu Eigentum
gehörte, natürlich schon vor 1007 eine Macht- und Verwaltungszentrale. Dies war
naturgemäß ebenfalls der Stein zu Ortenberg gewesen.

Wir kommen dadurch in die Verwaltungsorganisation des Reichsbesitzes der
Ortenau in der Ottonenzeit und noch früher. Im Stein zu Ortenberg haben wir
ohne Frage die alte königliche Grafenburg der Ortenau zu erblicken. Wann die
erste Burg errichtet und zum Grafensitz bestimmt wurde, können wir aus Mangel
an Quellen über jene geschichtliche Frühzeit der mittleren Ortenau nicht genauer
präzisieren. Ausnahmsweise dürfen wir hier ruhig ins 10. Jahrhundert, also in die
Karolingerzeit, zurückgehen, während man sonst mit dem Rückdatieren nicht vorsichtig
genug sein kann. Der Stein zu Ortenberg war ganz sicher auch zuvor schon
die zentrale Gaugerichtsstätte. Dies bedeutet, daß die zeitlich festliegenden sogenannten
ungebotenen Gerichtstermine, zu denen also nicht gesondert geladen
wurde und alle Verpflichteten erscheinen mußten, dort abzuhalten waren, aber
auch schwere Zivil- und Strafgerichtsfälle mit besonderer Vorladung.

Zu Unrecht hat man bisher Kinzigdorf, 926 zum erstenmal erwähnt, dafür
gehalten, auch mal Ottenheim und Kinzigdorf6). Wohl waren in diesen beiden
Plätzen Gerichtsstätten, aber sie hatten nur lokale Bedeutung.

Nun bringt die Urkunde von 926 in diesen einfachen Grundriß eine Schwierigkeit hinein
. Sie behauptet, daß in Kinzigdorf ein Gaugericht gehalten wurde. Zwar ist diese Urkunde
nicht ganz unbestritten, aber auch wenn tatsächlich in Kinzigdorf das dort erzählte Gericht
stattgefunden hat, war es nur ein einmaliges Gericht, ein sog. gebotenes Gericht. Ein solches
konnte nach Erfordernis auch außerhalb der Gaugerichtsstätte abgehalten werden, aber nur
für notarielle, bürgerliche Rechtsfälle von öffentlicher Wichtigkeit. Diese Rechtsgewohnheit
können wir aus der gengenbachischen Frühgeschichte belegen. 1137 wurde dem Kloster Gengenbach
die freiadelige Grundherrschaft Eschach (Kreis Villingen) geschenkt. Ein solches Freigut
unterstand einem besonders fürsorglichen Recht. Daher mußte die Schenkung vor den
höchsten politischen Autoritäten dreimal feierlich verkündet und protokolliert werden.
Die erste Ausrufung der Schenkung fand im Dinghof zu Aasen statt (die dortige Gau-

4) Über den Namen siehe Die Ortenau 1954, 102.

5) Z. B. Walthcr von Mahlberg.

6) Siehe Die Ortenau 1941, 6; 1955, 82 f.; 1961, 132 f.

12


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0014