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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 20
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0022
frühen Tode des Kaisers Heinrich VI. im Jahr 1197 hat Herzog Philipp, der neue
Anwärter auf das deutsche Königtum, im Jahre 1199 auf das BFL, das straßbur-
gische Offenburger Lehen sowie die Vogteilehen durch Vertrag verzichtet22). Der
Straßburger Bischof gab darnach sein freigewordenes Offenburger Lehen seinem
Helfer, dem Herzog Berthold V. von Zähringen, der vom Bischof von Bamberg
gleichzeitig auch das BFL bekam. Wiederum wirkte sich also hier die frühere
Zusammengehörigkeit der beiden Teile politisch und verwaltungsrechtlich aus.

Gerade im mittleren Teil des BFL lagen umfangreiche gengenbachische Grundherrschaften
und eine noch weiter reichende Leib-, Zehnt- und Gerichtsherrschaft
der Abtei. Die Schirmvogtei darüber hat das Reich, die Hochgerichtsvogtei der Abt
von Anfang an als Sonderlehen ausgegeben, wozu nur ein freier Richter genommen
werden durfte.

Dabei war es kaum zu umgehen, daß auch diese Vogteien den Staufern übertragen
wurden, so daß die Personalunion schon seit der Mitte des 12. Jahrhunderts
bestand23). Mit diesem gehäuften Lehensbesitz war seit jener Zeit die Staufer-
familie das vorherrschende Geschlecht in der Ortenau und hat vermutlich dort
auch die wenigen noch freien Grafenrechte wahrgenommen. Zu Unrecht hat man
den Zähringern hier eine überragende Rolle zugeschrieben. Vielmehr war die
Ortenau die natürliche Macht- und Einflußzone der Staufer von ihrem unter-
elsässischen Machtbereich aus. Dies wurde immer stärker offenbar, seitdem die
Staufer mit Konrad III. 1138 (regierte bis 1152) deutsche Könige geworden
waren.

Der politische und wirtschaftliche Wert des BFLs mit dem Regierungsmittelpunkt
Schloß Ortenberg war allmählich ordentlich gewachsen. Die Lehen waren
damals wohl vererbbar. Allein der Staufenherzog Philipp hat 1199 durch einen
Vertrag auf die Kirchenlehen verzichtet. Danach wurden sie unwidersprochen als
erledigte Lehen neu vergeben: das BFL und das Offenburger Lehen an Herzog
Berthold V. von Zähringen. Durch dessen Tod wurden sie 1218 wiederum frei.
Sein Tod ohne Söhne warf schwierige Erbfragen auf. Der nächste Erbberechtigte,
Graf Egeno V. von Urach, stieß auf die Forderungen zweier zähringischer Seitenlinien
, nämlich der Herzöge von Teck und der Markgrafen von Baden-Baden.

Der Umfang der zähringischen Eigengüter in der Ortenau (im Renchtal) war
nicht groß. Herrschaftspolitisch ungewöhnlich bedeutend waren hingegen die orte-
nauischen Kirchenlehen: das Offenburger Lehen, das BFL sowie die oft genannten
Vogteilehen, deren Besitz dem Inhaber zur Vorherrschaft in der Ortenau verhelfen
konnte. Von allen Seiten drängten damals die Bewerber nach der Ortenau.

Allein die Staufer waren wachsam und für diesen Fall vorbereitet. Das BFL
war ja bis 1199 schon in staufischem Besitz gewesen. Das war in diesem Fall
zwar keine Rechtsposition, welche die Übertragung zwangsläufig zur Folge hätte

22) Siehe J. Fritz, Das Territorium des Bistums Straßburg, 58 ff.; Urk. vom 25. 8. 1221, RegBiStr. II,
Nr. 868.

23) Die Andeutungen Mones in seiner Quellensammlung zur bad. Gesch. III, 58 über klösterlich
gengenbachische und schutterische Schirmvögte unter bambergischer Herrschaft wären noch dahin zu klären,
welches die eigentlichen Vögte und welches Untervögte waren.

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