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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 22
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haben müssen, allein Friedrich II. verfügte als Kaiser und König über die oberste
Reichsautorität, über starke, einsatzbereite Machtmittel und einen kampferprobten
Anhang sowie schließlich über gewandte Diplomaten.

Deshalb erklärte er, daß die Lehen „von seinen Vorfahren her ihm zukommen".
Seiner Diplomatie gelang zu Ulm schon im September 1218 ein Ubereinkommen
mit dem zähringischen Haupterben in den rechtsrheinischen Landen, dem Grafen
Egeno V. von Urach. Wenn wir auch den genauen Text nicht mehr besitzen, so ist
der wesentliche Vertragsinhalt aus den unmittelbaren Folgen zu entnehmen. Kaiser
Friedrich II. besetzte nämlich alsbald die bambergischen Ortenaulehen. Schon im
September 1218 hielt er sich auf dem bambergischen Schloß Mahlberg auf und
übte von dort Regierungsbefugnisse aus24). Daß es dem Kaiser hauptsächlich auf
die ortenauischen Schlüssellehen ankam, beweist der Vertrag von Hagenau im
September 1219. Darin verzichtete der Kaiser auf die zuvor den Herzogen von
Teck abgekauften zähringischen Erbrechte und Eigengüter zugunsten des Urachers
Egeno V. Die vom Kaiser besetzten bambergischen Lehen dagegen wurden ihm
uneingeschränkt und endgültig zugestanden.

Nun suchte der Kaiser sich und seinem Hause den Besitz dieser Lehen vertragsrechtlich
zu sichern, indem er vom bambergischen Bischof Ekbert 1225 dessen
Lehen in der Ortenau für 4000 Mark Silber Lehenstaxe käuflich an sich brachte.
Er kaufte sie für den staufischen Hausbesitz. Anders läßt sich die Transaktion mit
dem letzten Staufer Konradin im südlichen Teil des Lehens gar nicht auslegen,
wovon noch zu sprechen sein wird.

Indessen öffnet sich hier eine eigentümliche Schwierigkeit, die durch die damals
üblichen, allzuknappen, stichwortartigen Angaben bei den schriftlichen Aufzeichnungen
verursacht wurde. In das Reichssteuerverzeichnis von 1241 ist nämlich
sowohl Mahlberg als auch Ortenberg folgendermaßen aufgenommen:

„42. Item von Mahlberg 10 Mark (Silber); 43. Item von Ortenberg 20 Mark."25)

Diese sehr niedrigen Steuersätze fallen geradezu auf gegenüber dem unbedeutenden
Haslach mit 40 Mark, Offenburg mit 60 Mark und später die Stadt
Gengenbach gar mit 80 Mark. Schon der kleinere Südteil des BFL mit Schloß
Mahlberg war jedoch um ein Mehrfaches größer und volkreicher als etwa das
Offenburger Lehen. Diese Überlegung muß uns stutzig machen und uns nahelegen
, daß mit jenen Stichworten Mahlberg und Ortenberg nicht das BFL, sondern
die Reichs-Schirmvogteilehen gemeint sind, die Kaiser Heinrich II. von Anfang an
dem Reiche vorbehalten hatte. Das Schirmvogteigeld hatte jeder Bauer und jeder
Bürger zu bezahlen. Auf diese Weise erklären sich zwanglos die auffallend niedrigen
Steuersätze von 1241.

Die Verwaltung dieses rückerworbenen staufischen Besitzes war einfach genug.
Auf Schloß Ortenberg saß der Vogt Reinbold, der als Oberbeamter den mittleren
und nördlichen Teil des BFL verwaltete26). Auf Schloß Mahlberg hatte der Oberbeamte
über den Südteil seinen Sitz: Walther, wohl der Bruder des genannten

24) M. Krebs, in: Die Ortenau 1960, 146.

25) Monumenta Germaniae Historica, Constitutiones III, 3.

26) Die Ortenau 1960, 147.

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