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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 23
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Reinbold, mit dem Titel (Vogt und) Schultheiß27). Dieser letztere Titel gibt an,
daß er auch Schultheiß der Stadt Mahlberg war. Beide waren zugleich die Vögte
der vom Reich zu Lehen gehenden Schirmvogtei über die bambergischen Gebiete.
Dagegen wurde die Hochgerichts- und Schirmvogtei (oft auch Kastenvogtei genannt
) über die Grundherrschaften der Reichsabteien Gengenbach und Schuttern
um 1233 vom Offenburger Schultheiß Conradus28) unter der Bezeichnung Gengenbacher
Kastvogt ausgeübt, ein Hinweis, daß der Offenburger königliche Schultheiß
noch andere Aufgaben zu erfüllen hatte. Aus der gleichen Zeit kennen wir als
klösterlich gengenbachischen Richter, der auf Bitten des Abtes vom König geschickt
wurde, einen Herrn von Bodeme, der also zunächst nur Richter in den
abteilichen Gerichten gewesen ist. Das in den Acta Gengenbacensia genannte
Provinzgericht betreute also den gengenbachischen Gerichtsbezirk29). Natürlich ist es
nicht ausgeschlossen, daß er zugleich auch im Bezirk Ortenberg des BFL irgendwie
als Richter tätig war. Allein Einzelheiten darüber sind uns unbekannt.

Die Absetzung des Kaisers Friedrich II. brachte 1247 auch kriegerische Unternehmen
gegen die Staufer auf der rechten Rheinseite, die sich auf das in staufischer
Hand befindliche BFL und das Offenburger Lehen sowie auf die Reichsschirm-
vogteien bezogen. Der Straßburger Chronist Ellenhard berichtet darüber: Die
Anhänger des Bischofs (Heinrich III. von Stahleck, 1244—1260) eroberten auf der
anderen (— rechten) Seite des Rheins die Adelsburg Mahlberg und die Burg
Husen30) und viele Städte. Danach eroberte der gleiche Bischof die Burg Ortenberg
und unterwarf sich die Stadt Offenburg, das Kinzigtal und Gengenbach31). Mit
diesen Bezeichnungen sind das BFL, das Offenburger Lehen und die Vogteilehen
gemeint32).

Diese Lehen sollte der Bischof so lange besetzt halten, bis er für seine Aufwendungen
und die seiner Helfer entschädigt ist33). Dafür erhielt er unter dem 3. Juni
1248 von Papst Innozenz IV. ein Schreiben mit der Genehmigung, „die von
seinen Anhängern unter großen Kosten eroberten Plätze, nämlich die Stadt
Gengenbach, die Schlösser Mahlberg und Ortenberg mit ihren Zugehörden, welche
der frühere Kaiser Friedrich von der Bamberger Kirche zu Lehen getragen hatte,
so lange zu behalten und weder dem Bischof von Bamberg noch einem anderen
auszuliefern, bis er für seine Aufwendungen voll entschädigt sei" 34). Es handelt
sich also unmißverständlich um die bambergischen Lehen.

Ähnliches besagt auch die Verzichturkunde des Grafen Heinrich von Fürstenberg
gegenüber dem Straßburger Bischof: „Wenn ich irgendwelche Rechte habe oder zu

27) Ebenda 147; Rieder, Die Stadt Mahlberg im Wandel der Zeiten 37; RegBiStr. II, 1737.

28) Dazu und zum Folgenden siehe Die Ortenau 1955, 115 bis 117.
2«) Acta Gengenbacensia, ZGO NF IV, S. 95 ff.

30) J. Fritz, Territorium, macht S. 146 mit Recht darauf aufmerksam, daß Oberhausen bei Herbolzheim
gemeint ist, aber nicht Hausach im Kinzigtal, das ja einem treuen und hilfreichen Lehensmann des
Straßburger Bischofs gehörte.

31) MGSS XVII, 121; RegBiStr. II, Nr. 1174.

32) Helfer des Bischofs im Süden war vor allem Walther v. Geroldseck, der 1265 den Südteil des BFL
erworben hat.

33) RegBiStr. II, Nr. 1270.

34) MG Epistolae saec. XIII, Bd. 2, Nr. 572; RegBiStr. II, Nr. 1277.

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