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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 24
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0026
Stich aus dem Buch: Schloß
Mahlberg und seine Geschichte
von Hans Hermann
von Böhl t 1948. Er hat das
Schild „Maulburg" für falsch
gehalten und dem Bild die
Unterschrift gegeben: Das
markgräfliche Schloß Mahlberg
in den Händen der
Franzosen, wird durch die
Kaiserlichen unter General
Gilles de Hasi beschossen
und am 17. April 1641 eingenommen
. Danach wäre es
das älteste Bild der Feste
Mahlberg.

haben glaube in Offenburg, Ortenberg, Gengenbach und deren Zugehörden, trete
ich sie der Straßburger Kirche ab mit Ausnahme von Steinach, Haslach und
Biberach, die ich besetzt habe."35) Damit ist die erste Abgliederung aus den Vogteilehen
angedeutet.

Nach dem Tode des Kaisers Friedrich II. und seines Sohnes Konrad IV. (f 1254)
hat der Bamberger Bischof, der ein Anhänger der Staufer war, als Oberlehensherr
das BFL für erledigt angesehen. Danach faßte Straßburg den Erwerb des BFL
ernstlich ins Auge, denn in der Zeit der Besetzung hatte es die gute Ertragslage
des schönen Landes zur Genüge kennengelernt.

Nachdem etliche Jahre später der sogenannte Waltherische Krieg gegen die Stadt
Straßburg vom Bischof verloren worden war36), wurde er durch Friedensverträge
abgeschlossen. Das noch immer besetzte Gebiet des BFL wurde durch diese Verträge
nicht berührt. Es blieb bei der bisherigen Rechtslage und Verwaltung.

Der neue, seit 1263 amtierende Bischof Heinrich IV. (von Groß-Geroldseck am
Wasichen, 1263—1273) hat die Verhandlungen, die Bischof Walther wohl schon
lange begonnen hatte, über den lehensmäßigen Erwerb des BFL noch im Jahre
1263 zu Ende geführt, ohne daß wir das genaue Datum des Abschlusses feststellen
könnten. Wir kennen nur eine Vorurkunde und eine Urkunde mit den Ausführungsbestimmungen
über die Abwicklung der Zahlungen, die beide nur das Jahr
1263 ohne genauen Tag enthalten37). Also muß die Haupturkunde ebenfalls 1263

35) RegBiStr. II, Nr. 1333 und 1338; Fürstenbergisches Urk.Buch I Nr. 427; ZGORh 21, 1868.

36) RegBiStr. II, Nrn. 1668, 1672, 1680, 1681, 1692, 1693, 1696, 1719d, 1724, 1815. Wiegand, Bellum
Waltherianum.

37) RegBiStr. II, Nrn. 1740 und 1741. Dazu und zu allem Folgenden finden sich weitere Einzelheiten in
Hans-Martin Pillin, Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter.
Freiburger ungedr. philos. Dissertation 1966. Neubearbeitete Auszüge daraus veröffentlichen wir in der
vorliegenden „Ortenau" und später.

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