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bachische Grundherrschaft sowie über das Offenburger Lehen. Durch diese Amtshäufung
konnte ein hinreichendes Einkommen für ihn gesichert werden. Er war
aber zugleich noch der Landvogt über die habsburgischen Güter im Elsaß.
2. Grundsätzlich anders entwickelten sich die Verhältnisse beim BFL mit der
Burg Ortenberg. Bei diesem war seit 1263 durch Vertrag eine neue Rechtslage entstanden
, die von König Rudolf respektiert worden ist, andernfalls hätte gerade
dieses große Lehen in die Vereinbarung von 1274 aufgenommen werden müssen.
Augenscheinlich hat sich auch König Adolf anfangs dieser Auffassung angeschlossen
, denn am 19. Februar 1293 hat er die Urkunde Rudolfs von 1274, die nur für
dessen Lebenszeit gelten sollte, unverändert wiederholt, auch diesmal nur für seine
Lebenszeit54). Deswegen hat sich Bischof Konrad trotz seiner bekannten habsburgischen
Gesinnung zu einer Haltung des nachgiebigen Einlenkens entschlossen
und ist eine Zeitlang in der Umgebung Adolfs nachzuweisen.
Wann und aus welchem Grund er seine Haltung gegen König Adolf änderte,
soll jetzt untersucht werden. Der Straßburger Chronist Ellenhard erzählt, daß
Bischof Konrad III. und andere Große sich beim Erzbischof Gerhard von Mainz
über die Urteilslosigkeit des Königs und die unverschämte Anmaßung seiner Ratgeber55
) beschwert haben. Allein unter diesen allgemeinen Ausdrücken kann man
sich nichts Eindeutiges vorstellen.
Aus dem später deutlicher gewordenen Stand der Dinge erkennen wir, daß der
König sich um diese Zeit der für ihn vorteilhafteren Meinung anschloß, das BFL
sei als Reichslehen anzusehen als Ausfluß der an seinem Hof vertretenen Anschauung
: „Die staufischen Kirchenlehen seien Reichsgut."56) Zu welchem Zeitpunkt
er diese Meinung mit allen Konsequenzen offen bekannt werden ließ und
sie in seiner Regierungstätigkeit durchführte, ist nicht auf den Tag genau zu
bestimmen.
Andeutungen zu dieser Entwicklung gewinnen wir auch hierbei aus den Quellen
zur Geschichte der Abtei Gengenbach. Deren Äbte Bertholdll. (1276—1297) und
Gottfried V. (regierte nur 1297) haben sich an König Adolf angeschlossen und
ihm Zuzug geleistet. Nach dem Hinweis in einer Schwarzacher Urkunde war der
König im August 1297 in Gengenbach. Er stellte den genannten Äbten zwei
wichtige Urkunden aus. Am 8. Dezember 1293 bestätigte er auf Schloß Ortenberg
den Mönchen das Privileg des Königs Heinrich (VII.) über den Mooswald57)
und am 3. September 1297 in Offenburg auf Bitten des Abtes Gottfried die
Urkunde über die Befreiung einiger der wichtigsten Kloster-Kurien von Steuern,
Schätzung und allen sonstigen Abgaben und Diensten58). Es waren folgende 15:
Reichenbach im Kinzigtal, Einote (= Abtsberg), Beyern, Dandersbach, Fußbach,
54) RegBiStr. II, 2335; Neues Archiv 46, 1926, 525. Fritz, Territorium, 87 f. Die dritte Bestätigung
als Dauerregelung geschah 1309 durch König Heinrich VII.; siehe Fritz, Territorium, 87.
55) Uber die fatuitas regis und die insolentia suorum advocatorum, etwa 1297/98. RegBiStr. II 2438.
56) Fritz, Territorium, 87 f.
57) GK, Selekt der Kaiser- und Königsurkunden Nr. 115 b; Die Ortenau 1961, 111—118.
58) GK, Kaiserselekt Nr. 122, gedruckt ZGORh NF 49, 1936, 190; GK Handschr. Gengenbach 228
fol. 6b; Die Ortenau 1959, 195.
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