http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0034
Das zweiteilige Wappen der Landvogtei
Ortenau seit etwa 1300. Die eine Hälfte
zeigt das Schloß Ortenberg. Man ist versucht
, unten in der Mitte das herausgemeißelte
türmchenartige Stück für den
„Stein von Ortenberg" zu halten. Diese
Hälfte war das frühere Wappen des Bamberger
Fürstenlehcns.
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ebenso sein im Bischofsamt nachfolgender Bruder Friedrich I. (1299—1305) und
dessen Nachfolger Johann I. von Dirbheim (1306—1328).
Erst bei diesem letzterem können wir ein Entgegenkommen in unserer Frage
erkennen. Am 2. Dezember 1316 sowie am 13. März 1321 stellte Friedrich III.,
zubenannt der Schöne, der Gegenkönig Ludwigs des Bayern, Urkunden aus, durch
die ein Teil des BFL aus der Landvogtei ausgegliedert und dem Straßburger
Bistum unterstellt wurde59). Davon wurde das Rench-, Sasbach- und Achertal
betroffen, in dem Straßburg schon bisher eine ausreichende Besitzbasis durch die
Grundherrschaft über die wichtigsten Teile dieser drei Täler besaß. Dadurch kam
räumlich gesehen etwa die Hälfte des bisherigen Nordstücks des BFL's wiederum
und jetzt endgültig unter die Landesherrschaft des Hochstifts, aus dem sich bis
1358eo) das volle Territorium Renchen - Oberkirch gestaltete, das bis 1803 eine
selbständige Herrschaft blieb. Dadurch, daß das BFL von König Adolf ans Reich
genommen wurde, wiewohl mit strittiger Rechtslage, ist aus dem einstigen Lehensbesitz
ein Reichsbesitz geworden. Da aber das Reich nicht stirbt, ist er auch dem
oberlehensherrlichen Bistum Bamberg völlig und für immer aus der Hand geglitten
. Ähnlich war es schon etwas früher dem Bistum Straßburg mit dem Offenburger
Lehen ergangen. Nach dem Ausscheiden des Rench-, Sasbach- und Achertal-
bezirks aus dem BFL kam es 1366 noch zur Abgliederung des Durbachtals an
die Markgrafen von Baden-Baden.
Seit König Adolf wurde anstelle des Namens Landvogtei Ortenberg die Bezeichnung
Reichslandvogtei Ortenau amtlich und heimisch. Der Name Bamberger
59) Ausführlich darüber siehe H.-M. Pillin, Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg
im Spätmittelalter, in dieser Ortenau.
60) Siehe die Urk. vom 4. Januar 1348 und 3. März 1358, Pillin, a. a. O., 78 f.
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