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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 34
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0036
Die deutschen Könige waren die Herren dieser Reichslandvogtei. Aber nachdem
König Ludwig der Bayer mit der Verpfändung dieser ziemlich ertragreichen Herrschaft
begonnen hatte, konnte das Bistum Straßburg durch Bischof Berthold von
Bucheck (1328—1353) im Jahre 1351 aus den Händen der geldbedürftigen Söhne
des Markgrafen Rudolf von Baden-Baden die Pfandschaft erwerben, so daß von
da an das ehemals straßburgische Offenburger Lehen und das einstige BFL wenigstens
mit seinem nördlichen Teil wieder fast vollständig in der Verwaltung des
Straßburger Bistums waren, freilich mit wiederholten Erwerbszahlungen.

Nur bis 1405 blieb diese Pfandherrschaft ungestört straßburgisch. In jenem
Jahre vermochte König Rupprecht von der Pfalz eine unabgeteilte Hälfte der
Pfandschaft für 23 000 rheinische Gulden von Straßburg abzulösen und für das
Haus Wittelsbach-Rheinpfalz zu gewinnen. Bis zu einer solch schwindelnden Höhe
war die halbe Pfandsumme für den an sich kleinen Besitz gestiegen64).

1557 hat dann das habsburgische Haus Österreich auch die andere Hälfte der
Pfandschaft von Straßburg losgelöst. Damit hat die straßburgische Herrschaft in
der Reichslandvogtei Ortenau ihr Ende gefunden. Straßburgisch blieb nur die
bischöfliche Herrschaft Oberkirch bis 1803.

64) Weitere Einzelheiten darüber siehe Pillin, a. a. O., in dieser Ortenau.

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