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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 45
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0047
Deckel des Zunftbuches (1686 bis 1769) der
Mahlbergischen Bauhandwerker.

Klischee: J, Nandascher, Mahlberg

Baden-nassauische Bauhandwerkerzunftordnung
von 1686

von Josef Naudascher

Mit Zunahme der Bevölkerung, besonders im 11. und 12. Jahrhundert, entstanden
neue Siedlungen oder alte wurden zu Städten erweitert. Die zugewanderten
Handwerker kamen meist aus klösterlichen Ansiedlungen, bei denen das
Handwerk längst erlernt und gefördert wurde. Der Zusammenschluß gleichschaffender
und artverwandter Handwerker fällt in jene Zeit. In der Regel übernahmen
sie die strenge Ordnung der klösterlichen Gilden (Bruderschaften) und
nannten ihre Vereinigung „Zunft". Die Zunft regelte sowohl das handwerkliche
und religiöse wie auch das politische Leben der mittelalterlichen Handwerker, die
durch ihre Vereinigung so erstarkten, daß sie als Bürger anerkannt werden
mußten. Danach erzwangen sie von ihren Obrigkeiten Rechte und Freiheiten in
Form von Privilegien, die ihnen erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts nach und
nach wieder abgerungen wurden.

Noch einmal nach dem „leidigen Kriegswesen" übernahmen die Zimmerleute,
Steinhauer und Maurer beider Herrschaften, des markgräflich-badischen Mahlberg
und des nassauischen Lahr, die alte Zunftordnung. Am 13. November 1686 versammelten
sich alle ehrsamen Meister der Zimmerer, Steinhauer und Maurer beider
Ämter Lahr und Mahlberg zu Mahlberg in der „Burger Stuben", dem heutigen
Gasthaus zur Sonne. Insgesamt waren es 50 Meister, wovon 34 aus den mark-

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