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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 54
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des Friesenheimer Hochwalds bezeichnet werden. Die anliegenden Gemeinden
aber, Oberweier, Heiligenzell und Friesenheim, auch Schuttern, waren Waldgenossen
, d. h. sie hatten einen Anspruch darauf, ihren Holzbedarf aus dem Wald zu
decken.

Es wurde bereits in dem Kapitel „Ein Weiberauflauf" darauf hingewiesen, wie
der Holzverbrauch in früherer Zeit bei der vielseitigen Verwendung des Holzes
bedeutend größer war und wie damals die Wälder durch übermäßige Beanspruchung
heruntergewirtschaftet wurden.

Schon im ausgehenden Mittelalter beginnen die Klagen wegen der „Wüstung",
lies Verwüstung, der Wälder. Durch sog. Waldordnungen suchte man dieser Entwicklung
Einhalt zu bieten und das zügellose Treiben in den Wäldern einzudämmen
.

Eine Waldordnung für den Friesenheimer Hochwald gab es schon 1455, eine
zweite wurde 1631 von Markgraf Wilhelm von Baden und Abt Tobias von Schuttern
aufgestellt. Dabei wurden auch die Rechte und Pflichten der übrigen Waldgenossen
genauer bestimmt. So war alles bezüglich des Waldes schön geordnet,
wenigstens auf dem Papier.

Es zeigte sich aber wieder einmal, daß sich die Dinge in der Lebenswirklichkeit
anders ausnehmen als auf dem Papier, denn es kam auch weiterhin zu Zwischenfällen
, die durch das eigennützige Verhalten der Waldgenossen heraufbeschworen
wurden. Wir berichteten bereits von dem sog. „Weiberauflauf", einem Vorfall,
der in diesen Zusammenhang gehörte.

Schuld an dieser Entwicklung waren vor allem einige zu allgemein gefaßte
Bestimmungen der Waldordnung von 1631, die jeder nach seinem Gutdünken auslegte
. Da stand unter anderm der Satz, daß jedem Waldgenossen der Waldnutzen
„nach seinem Bedarf" zustehe, ein Satz, der zur Folge hatte, daß in den Holzhieb
keine rechte Ordnung zu bringen war. Als dann besonders durch die endlosen
Kriege des 18. Jahrhunderts die Gemeinden verschuldeten und auch das Kloster
Schuttern von schwerer Schuldenlast bedrückt wurde, wuchs die Versuchung, nach
dem Holz als einem noch vorhandenen Sachwert zu greifen.

So kam es im Jahre 1762 zu einem unkontrollierbaren Holzhauen im Friesenheimer
Hochwald, das zur Folge hatte, daß man sich wechselseitig rechtswidriger
Eingriffe in den Holzbestand des Waldes bezichtigte. Dies führte schließlich zu
gefährlichen Spannungen zwischen den Genossenschaftsgemeinden einerseits und
dem Kloster Schuttern andererseits. Man behinderte sich gegenseitig am Holzfällen
und am Abführen des Holzes, es kam zu Tätlichkeiten und schließlich zu einem
Prozeß beim Hofgericht in Rastatt. Mehrere Friesenheimer und Heiligenzeller
Bürger mußten sich dort verantworten, und neun von diesen wurden zu Festungshaft
verurteilt, wobei sie für die Verpflegungskosten selbst aufzukommen hatten.

Der Friede in diesem Waldkrieg war damit nicht hergestellt. Im Gegenteil, die
Gemüter erhitzten sich immer mehr, es ging weiter mit Drohungen und Tätlichkeiten
, und schließlich fand man am 20. Mai 1764 den Schütterer Förster Leopold
Dornegger ermordet in einem neben der Straße zwischen Friesenheim und Schut-

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