http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0174
Älteste Zeichnung der Biberacher St.-BIasi-Kirche und des Dorfes, von Johann Petter Müller 1604.
A. Der Harmerspach, so von der Stadt Zell herfür fleußt; 2. Das Dorff Biberach, der Statt Zell zu gehörig,
ligt uff dero unstrittigem Grundt und Boden; 3. Der Steeg, vorne die Küntzig; 4. Der Griene Platz, da
uff eine Zeit von Zellischen soll Malefiz Gericht gehalten worden sein.
Die nachfolgende Schenkungsurkunde6) vom 9. Juni 1261 könnte in puncto
erstmalige Nennung unseres Kirchleins Hoffnungen wecken. Da vermachen nämlich
der Viceplebanus Bertoldus, der stellvertretende Leutpriester aus Zell, und
sein Vater ihre gesamten Biberacher Güter aus vollständig freien Stücken (dies
wird in der Replik besonders hervorgehoben) dem Kloster Gengenbach. Für sich
behielten sie bis zu ihrem Tod lediglich ihren Biberacher Besitz innerhalb des
pomeriums (Grundstück mit Äpfelbäumen) zurück.
Dafür erhielten sie vom Kloster Gengenbach, sozusagen als Rente, jährlich 25
quart Weizen, welche dem größeren Zehnten, d. h. den Einkünften aus der Kurie
in Biberach und dem kleinen Zehnten aus den im ganzen Bann Biberach zerstreuten
Besitztümern, einschließlich der Einkünfte aus der Mühle, entsprechen. Diese
Kurie in Biberach können wir uns analog zum Burgheimer Königshof in „Die
Ortenau" 1964, Seite 85, gut vorstellen. Hiermit haben wir für die Existenz dieser
Kurie einen weiteren Beleg, und zwar aus dem Jahre 1261.
Die Pfarrereinsetzung von 1527
Über weitere spezielle örtliche Kirchenbauverhältnisse vor dem 15. Jh. schweigen
sich die Archivalien aus. Daß aber die Gemeinde Biberach damals alle An-
6) und 7) GLA Karlsruhe, Abt. 30/13.
172
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0174