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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 197
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0199
Abgang der Burg Gippichen erstellt worden. Diese wurde im Jahre 1451 „die
bürg zu Gyppichen" genannt. Sie war im Jahre 1468 noch bewohnbar. Aber im
Jahre 1493 wurde sie als „Gippicher burgstall" bezeichnet, was auf eine verfallene
Burg hinweist. Im selben Jahre wurde des „Hansen gut zum Burgstall" erwähnt.
Der Kreis war geschlossen: Aus einem Bauernhof war eine Burg geworden und
aus dieser wieder ein Bauernhof.

Von einer gewaltsamen Zerstörung der Burg Gippichen ist nichts bekannt. Vermutlich
ließ man sie verfallen, nachdem die Herrschaft Romberg im Jahre 1490
durch Kauf an das Haus Fürstenberg gekommen war. Die neuen Besitzer hatten
an ihrer Erhaltung kein Interesse. Die ruinenhafte Burg wurde völlig abgetragen,
um Platz zu gewinnen für die großen Gebäude des heutigen Abrahamshofes.

Dieser Bauernhof, etwa 57 ha groß, hatte im Laufe der Jahrhunderte manche Besitzer.
Im Jahre 1913 kaufte ihn die Gemeinde Kinzigtal. Ein Teil der Wiesen und Äcker wurde
aufgeforstet. Das alte Hofgebäude war baufällig geworden. Der Abbruch des unter Denkmalschutz
stehenden Gebäudes wurde glücklicherweise verhütet. Eine Jugendgemeinschaft
aus Essen übernahm im Jahre 1963 das Haus im Erbpachtwege und baute es zu einem
schönen Jugendheim aus. Ein Zeuge alter bodenständiger Baukunst wurde dadurch der
Nachwelt erhalten.

Über zwei Jahrhunderte (1268 bis 1479) sind die Ritter und Edelknechte von
Gippichen im mittleren und oberen Kinzigtal nachweisbar. An der Geschichte desselben
hatten sie nur bescheidenen Anteil. Uber die Abhängigkeit von mächtigeren
Grundherren wuchsen sie nicht hinaus. Ihr Aufstieg und Niedergang vollzog sich
im Rahmen ihrer engeren Heimat, darüber hinaus fand dieser wohl kaum Beachtung
. In den Urkunden, welche über die Gippicher Auskunft geben, treten sie
meistens als Käufer und Verkäufer von Lehnsgütern auf. Nur selten wurden sie
in die Fehden der damaligen Zeit hineingezogen, und dies nur als treue, zuverlässige
Gefolgsleute ihrer Lehnsherren. Beachtlich war die Tätigkeit Albers (Aulber I.)
als Ratsmitglied der Stadt Wolfach und die seines Enkels Aulber (II.) als eifriger
Mehrer des Grundbesitzes für seine Familie.

Die Grabstätte hatten die Gippicher bei ihrer Pfarrkirche in Wolfach. An der Außenmauer
dieser Kirche, neben einer Seitentüre, ist das Epitaph, die Platte vom Grab eines
Gippichers, eingemauert. Aus einer Buntsandsteinplatte wurde das großflächige, spitzbogige
Wappenschild mit der inliegenden Radfelge gehauen, darüber der plastische Helm mit
wehender Helmdecke und der aufsitzenden, gewendeten Radfelge. Die Grabplatte ist
sehr gut erhalten. Nach der Umschrift zu schließen, gehörte sie zum Grab des letzten
Gippicher Diepold.

Noch ein Wort über das Lehnswesen der damaligen Zeit. Die Grundherren hatten ihre
Herrschaftsgebiete außerhalb der Städte und Dörfer in viele Bauerngüter aufgeteilt.
Vielfältig waren die Abgaben, welche die Bauern an die Herrschaft entrichetn mußten.
Martini (Martinstag am 11. November) war allgemeiner Zinstag. Die Abgaben waren
nach der Größe des Lehnsgutes bemessen. Sie bestanden in Geld- und Naturalleistungen.
Die Gült, ein Bodenzins, mußte in bar entrichtet werden. Roggen, Gerste, Hafer, Fastnacht
- und Erntehühner, Rauchfleisch (meistens geräucherte Vorderschinken, Schultern
genannt), Eier, Käse, Butter u. a. m. waren Naturalabgaben. Hierher ist auch der Große
und Kleine Zehnte, der von allen Feld- und Gartenfrüchten abgegeben werden mußte,
zu rechnen. Dazu kamen Fronarbeiten, Tagwerke genannt. Alle Lehnsgüter waren drittel-
und fallbar. Wurde ein Hof verkauft, verpfändet, vererbt, so mußte eine Vermögens-

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