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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 198
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F.pitaph, zum Grabe eines Herrn von Gippichcn ge-
hörend, eingemauert in die Außenwand an der Süd-
westeckc der Pfarrkirche in Wolfach. Buntsandsteinplatte
150 X 80 cm, Schildgröße 75 X 55 cm.

Aufn.: H. Fautz

abgäbe von einem Drittel seines Wertes an die Herrschaft entrichtet werden. Starb der
Hofbauer, so wurde von den Hinterbliebenen der Todfall, kurz Fall genannt, gefordert.
Er bestand in dem Wert des besten Stück Viehes, dem „Besthaupt", oder dem besten Stück
der Fahrnisse. Es gab Höfe, die bis zu vier „Besthaupt" zu geben hatten. Drittel und
Fall waren eine schwere Belastung für die Lehnsbauern. Diese Feudalrechte wurden erst
gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts aufgehoben.

Die Grundherren waren bestrebt, die Gülten, Zinsen und Gefälle, welche die Lehnsgüter
zu entrichten hatten, an einen Lehnsmann zu verkaufen, der ihnen dann zur Treue
und ritterlichen Diensten verpflichtet war. Sie setzten damit ihre Güter in Bargeld und
Dienstleistungen um. Der Kaufpreis richtete sich nach der Höhe der Abgaben, welche dem
Lehnshof angelastet waren. Diese Verkäufe geschahen nicht im heute üblichen Sinne der
Eigentumsübergabe, die mit einem Kauf verbunden ist. Es waren Zins- und Abgabenkäufe
. Danach stand dem Lehnsmann das Recht zu, die Gefälle aus dem Lehnshof für
sich zu beanspruchen. Er konnte mit Genehmigung des Grundherrn die Güter und deren
Abgaben ganz oder teilweise als Afterlehen weiterverkaufen, versetzen, verpfänden, vertauschen
. Eigentümer des Lehnshofes blieb in jedem Falle immer der Grundherr. Er konnte
nach vereinbarter Frist die Güter durch Wiedereinlösung zurückkaufen. Dasselbe Recht
stand aber auch dem Lehnsmann zu, der einen Hof an einen Bürger oder Bauern ver-
äufSert hatte. An solchen Geschäften des Lehnswesens nahmen die von Gippichen regen
Anteil. Es gelang ihnen auf diese Art, in den Besitz von vielen Gütern zu kommen, die
sie von verschiedenen Grundherren erwarben. Sie wurden dadurch Lehns- und Dienst-

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