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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 204
(PDF, 74 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0206
Damit war dieser Erbschaftsstreit aber nicht beendet. Frau Dorothea klagte weiter gegen
Schwager und Schwägerin. Schließlich brachte Hans Erhart Bock von Staufenberg mit
Hilfe des Gengenbacher Reichsschultheißen Balthasar von Wartenberg, genannt von
Wildenstein, am 4. Januar 1444 in Gengenbach zwischen den beiden Parteien einen Vergleich
zustande. Frau Dorothea hatte in ihre Ehe 1000 fl. Heiratsgut mitgebracht. Als
Morgengabe und Widern hatte ihr Rudolf von Schnellingen mehrere Güter im Werte von
600 fl. verschrieben. Hierauf erhob sie berechtigten Anspruch. Aulber hatte geglaubt, „das
solich jetz gemelt verlassen gut ihm ein verschaft zugefallen gut seye". Darin hatte er
sich getäuscht. Er mußte fortan seiner Schwägerin die in ihre Ehe gebrachten 1000 fl.
jährlich mit 50 fl. verzinsen und auch ihre „wideme" anerkennen, die aus ihres verstorbenen
Mannes Gütern in Welschensteinach, seinem Anteil an Schloß Schnellingen und
einem Hof in Wittenweier (Landkreis Lahr) bestand. Aulber wurde das Recht zuerkannt,
die drei Kaufbriefe, welche Frau Dorothea über diese Güter besaß, einzulösen. Es waren:
ein Brief über 269 fl. Hauptgut von Gütern in Welschensteinach, ein zweiter über 100 fl.
Hauptgut, ebenfalls von Welschensteinacher Gütern, und ein dritter über 260 fl. Hauptgut
von Gütern am Schönberg, im Emersbach und Keppenbach.

Frau Dorothea war bereit, auf alle sonstigen Güter ihres verstorbenen Mannes zu verzichten
zugunsten Aulbers. Dieser erkannte die Ansprüche seiner Schwägerin auf alle
fahrende Habe, Silbergeschirr, Vieh und sonstige Güter an, die sie in ihre Ehe mitgebracht
hatte. Beide Parteien legten auf diesen Vergleich ihre Eide ab. Zwei gleichlautende Briefe
wurden darüber ausgestellt, an welche Burkhart Hummel von Staufenberg, Ritter, der
Bruder von Frau Dorothea, Aulber von Gippichen, Hans Erhart Bock von Staufenberg
und Balthasar von Wartenberg ihre Siegel anhängten. Dies geschah am 4. Januar 1444
zu Gengenbach.

Alles in allem hat dieser Erbschaftsstreit den Gippicher Aulber schwer belastet.
Er hat ihm viele Sorgen bereitet und ihn viel Geld gekostet. Da mit Beginn der
40er Jahre der wirtschaftliche Niedergang der Gippicher einsetzte, darf der Grund
hierfür mit in diesem langwierigen Prozeß gesucht werden.

Noch immer war Aulber bestrebt, seinen Besitz zu mehren. Im Jahre 1445 kaufte er von
Konrad Engler und dessen Frau Gretli Mannerin und Heinrich Egen und dessen Frau
Älli Mannerin, alle in Nordweil seßhaft, die Güter im Fischerbach, welche sie von dem
verstorbenen Hans Manner geerbt hatten, um 16 Pfund und 19 Schilling Pfennig. Es war
dies die letzte Erwerbung Aulbers (IL), er wurde bei diesem Kauf der „Alte" genannt.

Wenn Aulber durch seine Käufe auch kein größeres zusammenhängendes Gebiet
erwerben konnte, es war dies bei der bestehenden Verteilung der Herrschaftsgebiete
im Kinzigtal für Angehörige des niederen Adels nicht möglich, so konnte

Nebengebäude zum Klausenbauernhof
Vor Ippichen,
Gemarkung Kinzigtal, soll ehedem
eine St.-Nikolaus-Kapelle
gewesen sein, die durch Umbau
zweckentfremdet wurde.
Ob in den Außenmauern Bauteile
von der Ruine der Burg
Ippichen stecken?

Aufn.: H. Fautz


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