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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 207
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0209
Nach dem Tode seines Vaters Aulber (II.) verlieh ihm Junker Diepold von
Hohengeroldseck am 23. Januar 1451 zu einem rechten Mannlehen alle die hohen-
geroldseckischen Lehen, die bisher jener besessen hatte. Wir bekommen hierdurch
Kenntnis von einem Teil des umfangreichen Streubesitzes, den die Hohengerolds-
ecker im mittleren und oberen Kinzigtal besaßen und den sie an verschiedene
Lehnsmänner vergeben hatten. Aulber (III.) erhielt: Die halbe Burg zu Gippichen
(die andere Hälfte gehörte den Grafen von Fürstenberg), das „Rappen Gut",
„Siechters Gut", 6 Schilling Pfennige Vorzins von des „Henis"- und „Berczis"
Gütern in dem Grund, das „Schuczers Gut" im Hauserbach, 10 Schilling Gült im
Langenbach, je 2 Schilling Pfennige von der „Waltherinen"-, des „Knellen"- und
des „Wyßhars Gut", je 1 Schilling Pfennige von des „Schniders", des „Recken"-
und des „Meygers Gut" und das „Liechtenfels Zehntlein" zu Haslach. Dazu gab
Diepold, ebenfalls zu einem rechten Mannlehen, alle Fischwasser, Güter, Gerichte,
die bisher der verstorbene Rudolf von Schnellingen von ihm als Lehen besessen
hatte.

Den schon unter seinem Vater begonnenen wirtschaftlichen Niedergang konnte
Aulber nicht mehr aufhalten. Am 14. Februar 1451 bestätigte er der Witwe Magdalena
des verstorbenen Heinrich Behem von Wolfach, den von seinem Vater
getätigten Verkauf von 2 Pfund Gült von dem Gut „in der Gassen" und den
zwei Gütern auf dem „Tüffelsperg" zu Oberwolfach und verzichtete gegen die
Zahlung von 25 fl. Abstandsgeld auf sein Wiedereinlösungsrecht. Graf Heinrich
von Fürstenberg gab hierzu seine Zustimmung.

Diepold von Hohengeroldseck hatte Aulber (III.) den Hof „Vor Hegebach" (Vor Heubach
) nicht mehr als Lehen gegeben. Er verkaufte dieses Gut am 11. November 1452 um
20 fl. und 1 fl, ablösbaren Zins an die Hl.-Kreuz-Stiftung zu Schiltach. Die von Gippichen
kamen dadurch nie mehr in den Besitz dieses Gutes. Dieses wurde im Jahre 1463 dem
Hans von Reckenbach, dem Sohn Burkharts von Reckenbach, und der Anastasia von
Gippichen, von Jörg von Hohengeroldseck, Sänger und Domherr an dem Stift zu Straßburg
, als Lehen gegeben. Dieser erhielt auch „des Sparers Gut vnnd die Gutlin in Kegbach
" (Kaibach), welche die von Gippichen vormals auch besessen hatten.

Mit Aulber ging es rasch bergab. Er war in steter Geldnot, verpfändete und
verkaufte einen Besitz nach dem andern. Von dem Wolfacher Bürger Erhard
Lemp hatte er 350 fl. geborgt und diesem dafür seine Güter im Ippichertal verpfändet
. Nun mußte er am 6. Dezember 1453 sein freieigenes Tal, den angestammten
Familienbesitz, den „Gyphen", mit aller Zubehör, nur das Schloß ausgenommen
, wegen weiteren 100 fl., die er von Lemp erhalten hatte, an diesen verkaufen.
Wohl behielt er sich das Wiedereinlösungsrecht um 450 fl. vertraglich vor, doch
zu einem Rückkauf kam es nie mehr, weil Aulber hierzu Geld und Kredit fehlten.

Im Jahre 1454 stellte Aulber dem Schultheißen von Haslach, Adam von Winterthur,
einen Schadlosbrief über 50 fl. aus, weil dieser anstelle seines verstorbenen Vetters Jerg
von Gippichen die Bürgschaft gegen Frau Dorothea Hummelin übernommen hatte. Diese
jährliche Zinszahlung von 50 fl. rührte aus dem Erbschaftsstreit her, den Aulber (II.)
gegen seine Schwägerin geführt hatte; sie war zu einer schweren Belastung für die Gip-
picher geworden.

Von Konrad von Hornberg konnte Aulber auf seine Bitte hin im Jahre 1454 die dritt-
teiligen und fallbaren Güter, den „Toppellers Hof" und das „Gut vff Rutter" in Welschen-

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